Startseite » Allgemein »

Druckgasflaschen hinter Schloss und Riegel

Sicherheitsschrank
Druckgasflaschen hinter Schloss und Riegel

Druckgasflaschen hinter Schloss und Riegel
Die Harmonisierung der europäischen Normen betrifft jetzt auch die Lagerung von Druckgasflaschen in feuerwiderstandsfähigen Sicherheitsschränken. Die neue Euronorm EN 14470 Teil 2 hat die DIN 12925 Teil 2 ersetzt. Die europäische Norm bedeutet für den Betreiber eine wesentlich erhöhte Sicherheit. Aber bei der Anschaffung eines neuen Sicherheitsschrankes ist genau darauf zu achten, ob eine lückenlose Zulassungsdokumentation einer anerkannten Materialprüfungsanstalt vorliegt, heißt es von Seiten des Anbieters.

Ein Brandkammertest beispielsweise simuliert einen Vollbrand mit rund 1000 °C und muss nach festgelegten Kriterien durchgeführt werden. Jeder Schranktyp und jede Schrankgröße muss einem Brandkammertest in einer anerkannten Materialprüfungsanstalt unterzogen werden. Der Hersteller von Sicherheitsschränken hat konsequent auf die neue Norm umgestellt. Die neue Schrankgeneration G90 ist nach den erhöhten Prüfanforderungen der EN 14470-2 baumustergeprüft. Vier Modellgrößen stehen dem Kunden zur Auswahl. Alle Schränke sind 2050 mm hoch und in den Breiten 1400 mm, 1200 mm, 900 mm und 600 mm erhältlich.
Weitere Informationen 531
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
Ausgabe
6.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de