Täuscht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund vor, verlängert sich für den betroffenen Mitarbeiter die dreiwöchige Frist, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Im verhandelten Fall hatte ein Kurierdienstfahrer die Klage erst drei Monate nach Erhalt der Kündigung eingereicht. Er gab an, dass er aus betriebsbedingten Gründen entlassen worden sei und zunächst keine Möglichkeit gesehen habe, dagegen vorzugehen. Unmittelbar nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen sei jedoch ein neuer Kurier eingestellt worden. Nach Ansicht des Klägers waren die betriebsbedingten Gründe für die Kündigung daher nur vorgeschoben. Das Gericht folgte dieser Argumentation. Da der neue Kurier direkt im Anschluss seine Tätigkeit aufgenommen habe, sei davon auszugehen, dass die Neueinstellung bereits bei der Kündigung geplant gewesen sei. (LAG Saarland, Az.: 3 Ca 183/02)
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