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Fiskus langt beim Mittelstand kräftig zu

Abschreibungsfristen: Investitionsstau ist vorprogrammiert
Fiskus langt beim Mittelstand kräftig zu

Die Verringerung der Steuersätze bei der Körperschafts- und Einkommensteuer gehört zu den positiven Elementen der jüngsten Steuerreform. Allerdings wurden gleichzeitig die Abschreibungsbedingungen verschlechtert.

Es wäre zu schön gewesen, um wahr zu sein: Alle Entlastungsmaßnahmen – angefangen vom niedrigeren Körperschaftsteuersatz (25 %) bis hin zur steuerfreien Veräußerung von Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften – summieren sich für die Unternehmen in Deutschland bei voller Wirksamkeit auf 48 Mrd. DM im Jahr.

Doch was der Staat mit der einen Hand gibt, nimmt er mit der anderen wieder – zumindest teilweise. Im Bürokratendeutsch heißt das Gegenfinanzierung. Damit die öffentlichen Haushalte die hohen tarifbedingten Mindereinnahmen verkraften können, wurden vor allem die Abschreibungsbedingungen verschlechtert:
  • 1. Degressive Abschreibung auf bewegliche Anlagegüter: Künftig können im ersten Jahr der Anschaffung nur noch 20 % des Kaufpreises (zuvor 30 %) abgeschrieben werden. Das bringt dem Fiskus im Entstehungsjahr Mehreinnahmen von 13 Mrd. DM.
  • 2. Neuordnung der Abschreibungstabellen: Die steuerliche Nutzungsdauer für einzelne Wirtschaftsgüter wird an die voraussichtliche technische Nutzungsdauer angepasst, also massiv verlängert (sieheTabelle). Nach den bisherigen Berechnungen des Bundesfinanzministeriums soll dies die Unternehmen im Entstehungsjahr nur rund 3,5 Mrd. DM kosten.
Verlängerung der Nutzungsdauer kostet Milliarden
Stellt man alle Be- und Entlastungen gegenüber, haben die Unternehmen in dem Jahr, in dem die Reform voll umgesetzt ist, knapp 30 Mrd. DM mehr in den Kassen. Allerdings partizipieren nicht alle gleichermaßen von der Reform. Zu den Gewinnern zählt eindeutig der Dienstleistungssektor. Ihn treffen die Verschlechterungen längst nicht so stark wie die kapitalintensiven Branchen in der Industrie.
Aber auch sonst lassen sich die Segnungen der Steuerreform nicht über einen Kamm scheren. So profitieren Kapitalgesellschaften, also AG und GmbH, bereits in diesem Jahr von der Senkung der Körperschaftsteuer. Personengesellschaften – und damit vor allem mittelständische Betriebe – müssen dagegen bis 2005 auf die volle Tarifsenkung warten. Selbst nach Abschluss der Reform im Jahr 2005 werden die Personenunternehmen um rund sechs Punkte stärker belastet als die Kapitalgesellschaften.
Eine vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln (lW) durchgeführte Modellrechnung zeigt, dass die Vorteile der Reform für den Mittelstand in vielen Fällen gering sind. Die Eckwerte des betrachteten mittelständischen Modell-Unternehmens: Das untersuchte Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 35 Mio. DM und einer Brutto-Umsatzrendite von 2,6 % zeichnet sich durch zweierlei aus: Erstens arbeitet sie sehr anlagenintensiv, was die Abschreibungen zu einem großen Kostenblock macht. Zweitens wird das Unternehmen – typisch für den Mittelstand – von einem Alleingesellschafter geführt.
Da im Beispiel sowohl für ein Personenunternehmen als auch eine AG oder GmbH gerechnet wurde, müssen die Ertragszahlen der mittelständischen Kapitalgesellschaft gegenüber der Personengesellschaft um Aufwendungen für den Geschäftsführenden Gesellschafter korrigiert werden.
Hierauf aufbauend, kommt man für die Steuerrechnung zu folgenden Ergebnissen bei einer Modellrechnung für den Mittelstand: Danach werden die mittelständischen Modell-Unternehmen durch die Steuerreform durchgängig entlastet – die Personengesellschaft bis zum Jahr 2005 um maximal 17,5 % gegenüber heute, die Kapitalgesellschaft und ihr Gesellschafter je nach Ausschüttungsquote um 12 % (volle Ausschüttung) bis 21,5 % (keine Ausschüttung).
In einem weiteren Schritt wurden die Verschlechterungen bei der Abschreibung in die Berechnung einbezogen. Hiernach reduziert sich bei Personengesellschaften die Entlastung um fast zehn Prozentpunkte auf 7,6 %.
Bei der mittelständischen Kapitalgesellschaft und ihrem Aktionär – sprich Inhaber – bleibt von den Tarifsenkungen so gut wie nichts übrig, wenn die Gewinne vollständig ausgeschüttet werden. In diesem Fall wird die Kapitalgesellschaft im Jahr 2005 gegenüber 2000 nur um gut ein halbes Prozentpünktchen entlastet. if
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