Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt vor, Stellen geschlechtsneutral auszuschreiben. Der Inhaber einer Metallhandelsgesellschaft hatte das ignoriert. Im vorliegenden Fall hatte sich eine Bewerberin um einen Posten bemüht, den das Unternehmen ausdrücklich nur an einen männlichen Bewerber vergeben wollte und schließlich auch vergab. Die Bewerberin sah sich auf Grund ihres Geschlechts benachteiligt und verklagte die Firma. Das Arbeitsgericht Frankfurt/M. gab der Klage statt und verurteilte das Unternehmen zu einem Schadenersatzbetrag in Höhe von 5430 DM. Das entspricht eineinhalb Monatsvergütungen für eine Sachbearbeiterin im Groß- und Einzelhandel. (Az.: 17 Ca 7564/00)
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