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Kälteschutz ab -5 °C Pflicht

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Kälteschutz ab -5 °C Pflicht

Kälteschutz ab -5 °C Pflicht
Wetterschutzkleidung | Um Erkältungen sowie Erkrankungen des Muskel- und Skelettsystems zu vermeiden, statten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit spezieller Berufskleidung aus – etwa von DBL –, die gegen Kälte, Nässe und Zugluft schützt. Orientierung bieten Vorschriften und Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, wie etwa die aktuelle DGUV-Regel 112-189. So muss bei Umgebungstemperaturen bis -5° C Wetterschutzkleidung zur Verfügung gestellt werden. Bei Temperaturen unter -5° C sollte Kälteschutzkleidung zum Einsatz kommen.

Kälteschutzkleidung sollte nach DIN EN 342 zertifiziert sein, allgemeine Wetterschutzkleidung nach DIN EN 343. Eine hohe Wasserdampfdurchlässigkeit und Winddichtheit der Schutzkleidung unterstützen den natürlichen Thermoregulationsprozess des menschlichen Körpers. Das ermöglicht einen optimalen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Körper und Umgebung. Hier sind moderne Funktionstextilien wie etwa wasserdampfdurchlässige Gewebe auf dem Vormarsch. Bewährt haben sich knickfeste und temperaturbeständige Materialien. Goretex gehört zu den bekanntesten Fasern für diesen Einsatz. •
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