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Kein Pardon bei Trunkenheit am Steuer

RECHT
Kein Pardon bei Trunkenheit am Steuer

Der Entzug der Fahrerlaubnis kann auch die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers rechtfertigen. Im vorliegenden Fall musste der als Kraftfahrer angestellte Mitarbeiter seinen Führerschein nach einer Trunkenheitsfahrt im Privatauto abgeben. Sein Arbeitgeber sprach daraufhin die fristlose Kündigung aus, unter anderem mit der Begründung, über keinen anderen freien Arbeitsplatz in der Firma zu verfügen. Obwohl der Kraftfahrer bereits viele Jahre bei der Firma beschäftigt war und eine mehrköpfige Familie zu versorgen hatte, erklärte das Gericht die fristlose Kündigung für angemessen. Einem Berufskraftfahrer, der sich alkoholisiert ans Steuer setze, müsse dieses Risiko besonders bewusst sein. (LAG Frankfurt/M., Az.: 5 Sa 522/03)

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