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Klare Zuständigkeiten sollen Qualität sichern

VDA-Vereinbarung regelt Zusammenarbeit in der Lieferkette
Klare Zuständigkeiten sollen Qualität sichern

Eine Vereinbarung innerhalb des Branchenverbandes VDA soll die Zusammenarbeit von OEM und Zulieferern regeln. Klare Verantwortlichkeiten entlang der Lieferkette sollen Qualitätspannen vermeiden helfen.

In einer nach eigenen Angaben international einmaligen Aktion hat der Verband der Automobilindustrie (VDA), Frankfurt/M., eine Vereinbarung beschlossen, um die Qualität stärker zu sichern. Das Papier trägt den Titel „Qualität – Grundlage für den gemeinsamen Erfolg“.

In der Vereinbarung wird „die gemeinsame unteilbare Verantwortung von Herstellern und Zulieferern für die Qualität des Produktes Automobil“ festgeschrieben. Prof. Dr. Bernd Gottschalk, Präsident des VDA, betont: „Jedes einzelne Unternehmen übernimmt für seinen Einflussbereich Verantwortung. Darüber hinaus wurden konkrete Regeln für das Management der Schnittstellen getroffen.“ Neue Formen der Zusammenarbeit müssten gefunden werden, um der Komplexität – vor allem im Segment der Premium-Produkte – gerecht zu werden, wie der VDA-Chef betont. Die Lieferketten seien heute länger und globaler.
Die so genannten Commitments sind das Ergebnis einer seit zwei Jahren im Verband intensiv geführten Diskussion, die im VDA-Vorstand mit einer von allen Vorstandsmitgliedern persönlich unterzeichneten Vereinbarung verabschiedet wurde. „Jetzt gilt es, die getroffenen Vereinbarungen in der Praxis mit Leben zu erfüllen“, betont Präsident Gottschalk.
Es ging darum, sowohl für den Produktentstehungsprozess als auch für die Absicherung in der Serie konkrete Vereinbarungen zu formulieren:
  • Die Hersteller haben sich verpflichtet, die Produktspezifikationen mit den Verantwortlichkeiten, Schnittstellen, Terminen, Kosten und Qualitätszielen sowie Design-Freeze „rechtzeitig und eindeutig“ zu definieren.
  • Die Zulieferer verpflichten sich, im Rahmen ihrer Entwicklungsverantwortung bei der Definition mitzuwirken: Sie sollen die Termin-, Kosten- und Qualitätsvereinbarungen im Produktentstehungsprozess sowie deren Absicherung in der Serie über die Lieferkette einhalten.
  • Hersteller und Zulieferer haben vereinbart, dass Änderungen von Termin, Prozess, Material, Standort, Technologie, Einbauort und Einsatzbedingungen während der Serie „rechtzeitig angezeigt, abgestimmt und freigegeben“ werden.
  • Beide Seiten haben festgelegt, „alle erforderlichen personellen, organisatorischen, sachlichen und finanziellen Ressourcen einzusetzen“.
  • Im Fehlerfall stellen beide Seiten sicher, dass zeitnah informiert und umgehend Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um Ursachen „nachhaltig abzustellen“.
Die Partner müssten dabei „eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten“, heißt es in der Vereinbarung.
Es habe sich herausgestellt, so Bernd Gottschalk, dass es eine wichtige Voraussetzung für stabile Qualität sei, klare Verantwortlichkeiten über die gesamte Wertschöpfungskette festzuschreiben und deren Einhaltung zu regeln. Wechselseitige Kommunikation sei wichtig, Schuldzuweisungen seien zu vermeiden. Bei Pannen ist vorgesehen, die externe Kommunikation gemeinsam abzustimmen. Im Regelfall liegt sie in der Zuständigkeit des Herstellers. Dies entbinde den Zulieferer allerdings nicht von seiner Mitverantwortung für die Qualität.
Der VDA wertet die Vereinbarung als starke Initiative seiner Mitglieder in einer für die Wettbewerbsfähigkeit besonders wichtigen Frage. Gottschalk: „Für Premium-Produkte ist nicht nur der Produktentstehungsprozess anspruchsvoller, sondern auch die Stabilität in der Serie. Dies ist ein Anspruch, der bei uns höher liegt als bei unseren Wettbewerbern.“ tv
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