Startseite » Allgemein »

Korruption: Präventive Maßnahmen auf einen Blick

Allgemein
Korruption: Präventive Maßnahmen auf einen Blick

Korruption: Präventive Maßnahmen auf einen Blick
Wer im Einkauf die Hand zu weit auf hält, verhindert einen fairen und gesetzeskonformen Wettbewerb (Bild: EU)
Ombudsmann als Ansprechpartner und Vertrauensmann

Der Ombudsmann fungiert als Anlaufstelle für die Anzeige von Korruption. Idealerweise sind Ombudsleute einerseits mit der Organisation und ihren Mitarbeitern vertraut, andererseits von der Leitung unabhängig, so dass sie echte Vertrauensstellen sein können. Zugleich können sie Aufklärung leisten oder Ratschläge für angemessenes Verhalten erteilen.
Qualitätskodex für beteiligte Vertragspartner
Der Qualitätskodex fungiert als Leitlinie für eine vertrauensvolle Geschäftstätigkeit zwischen Kunden und Lieferanten. Er soll für Sicherheit auf beiden Seiten der Partnerschaft sorgen.
Erstellung entsprechender Dienstanweisungen
Die Unternehmensleitung muss schriftlich festlegen, dass auf Fehlverhalten unweigerlich disziplinarische und rechtliche Konsequenzen folgen, und zwar für jeden Mitarbeiter. Natürlich müssen sich Unternehmer und leitende Manager ihrer Vorbildfunktion bewusst sein.
Verpflichtungserklärungen von Lieferanten
Vertrauen zwischen Kunden und Lieferanten ist wichtig für einen fairen Wettbewerb. Lieferanten gegenüber ist deutlich zu machen, dass Begünstigungen nicht geduldet werden und Vertragskündigungen die Folge sind.
Job-Rotation
Ziel ist es, laufend zusätzliches Wissen zu generieren und das gewünschte integere und ethische Verhalten aufrechtzuerhalten. Ein Einkaufsspezialist sollte idealerweise nach spätestens fünf Jahren eine andere Kategorie betreuen.
Plausibilitätsprüfungen sowie Stichprobenkontrollen
Plausibilitätsprüfungen sollten erfolgen, damit Vergabesachbearbeiter nicht in den Verdacht geraten können, nicht korrekt gehandelt zu haben. Regelmäßige Stichprobenkontrollen schärfen beim Mitarbeiter das Bewusstsein, dass dem Vorgesetzen nichts verborgen bleibt.
Vier-Augen-Prinzip
Dieses sieht die Beteiligung mehrerer Personen oder Organisationseinheiten im Wege der Mitprüfung vor. Das Transparenzgebot erfordert eine vollständige, jederzeit abrufbare Dokumentation der Entscheidungsfindung, die durch ein entsprechendes Berichtswesen unterstützt wird.
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
Ausgabe
6.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de