Krankheitsbedingte Kündigungen sind auch bei häufigen Kurzerkrankungen zulässig und nicht nur bei längeren Ausfällen.Drei Voraussetzungen müssen jedoch vorliegen: eine negative Prognose hinsichtlich des voraussichtlichen Gesundheitszustandes, die Auswirkungen des Gesundheitszustandes müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen führen und es ist zu prüfen, ob diese Beeinträchtigungen zu einer nicht mehr hinzunehmenden Belastung des Arbeitgebers führen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 378/99).
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