Die geplante Einbeziehung von Leasing-Raten in die Bemessungsgrundlage der Unternehmenssteuer verschlechtert das Investitionsklima, warnt der BDL.
Die diskutierte Einbeziehung von Zinsen, Pachten und Leasing-Raten in die Bemessungsgrundlage der neu gestalteten Unternehmenssteuer belastet grundsätzlich das Investitionsklima. Davor warnt der Bundesverband deutscher Leasing-Unternehmen (BDL), Berlin.
„Eine Besteuerung von Finanzierungsaufwendungen erhöht die Kapitalkosten und belastet unmittelbar die Investitionstätigkeit. Geplante Investitionen können so verhindert werden“, kritisiert BDL-Präsident Horst-Günther Schulz. Die Leasing-Branche ist mit rund 50 Mrd. Euro im Jahr der größte Investor in Deutschland. Ein Viertel der Ausrüstungsinvestitionen wird über das Instrument Leasing realisiert.
Die Koalition hat sich Anfang Juli auf Eckpunkte für die Unternehmenssteuerreform verständigt. Zur Gegenfinanzierung der zu erwartenden Steuerausfälle sollen ertragsunabhängige Elemente – Finanzierungsaufwendungen wie gezahlte Zinsen und Zinsanteile von Leasing-Raten, Mieten, Pachten und Lizenzen – in die Berechnung einbezogen werden. Der Umfang dieser Faktoren wird noch diskutiert.
Allerdings gebe es Signale, dass die Große Koalition die negativen Auswirkungen ihres Vorhabens erkannt hat und auf etwas mildere Formen der Abzugsbeschränkung zusteuert, wie Horst-Günther Schulz einräumt. Der BDL-Präsident stellt aber klar: „Wenn Leasing wie Kredit behandelt werden sollte, würde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass die steuerlichen Vorteile für Kreditgeber bei der Refinanzierung auch den Leasing-Unternehmen zuteil werden müssten.“ tv
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