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Maschinenrichtlinine greift bald

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Maschinenrichtlinine greift bald

Ab 29. Dezember 2008 greift die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Richtlinie schreibt wie der Vorgänger, die 98/37/EG, generell ein einheitliches Schutzniveau zur Unfallverhütung für Maschinen vor, die in der EU auf den Markt gebracht werden. In der neuen Version wurden die Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen an den technischen Fortschritt angepasst: Diese, in der Norm EN ISO 13849 festgelegten Sicherheitsanforderungen, müssen Maschinenbauer bei der Entwicklung ihrer Produkte berücksichtigen.

Die ISO-Norm fordert über den qualitativen Ansatz hinaus nun auch eine quantitativen Berechnung der Sicherheitsfunktionen. Maschinenbauunternehmen sind zudem verpflichtet, eine Betriebsanleitung für die technische Dokumentation und eine Risikobeurteilung zu erstellen. Die Beurteilung der Risiken betrifft dabei nicht nur die erstmalige Montage und den normalen Betrieb. Schon bei der Konstruktionsplanung müssen sämtliche Lebenszyklen der Maschine bedacht werden, also Montage, Einrichtbetrieb, Normalbetrieb, Wartung, Instandsetzung, Außerbetriebnahme und Demontage. Auch muss die Risikobeurteilung vorhersehbaren Fehlanwendungen mit einbeziehen.
Darüber hinaus benötigen Sicherheitsbauteile ab Ende Dezember eine CE-Kennzeichnung. Klarheit darüber, welche Bauteile davon konkret betroffen sind, schafft der Anhang V der neuen Maschinenbaurichtlinie: Dazu zählen etwa Schutzeinrichtungen für abnehmbare Gelenkwellen oder zur Personendetektion, aber auch Not-Halt-Befehlsgeräte.
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