Vertrauensmann: Ein Ansprechpartner als Vertrauensmann ist Anlaufstelle, um Fälle von Korruption anzuzeigen.
Qualitätskodex: Der Qualitätskodex fungiert als Leitlinie für eine vertrauensvolle Geschäftstätigkeit zwischen Kunden und Lieferanten. Er soll für Sicherheit auf beiden Seiten sorgen.
Dienstanweisungen: Die Unternehmensleitung muss schriftlich festlegen, dass auf Fehlverhalten unweigerlich disziplinarische und rechtliche Konsequenzen folgen – und zwar für jeden Mitarbeiter.
Verpflichtungserklärungen: Lieferanten gegenüber ist deutlich zu machen, dass Begünstigungen nicht geduldet werden und Vertragskündigungen die Folge sind.
Job-Rotation: Ziel ist es, laufend zusätzliches Wissen zu generieren und das gewünschte integre und ethische Verhalten aufrechtzuerhalten.
Plausibilitätsprüfungen und Stichprobenkontrollen: Plausibilitätsprüfungen sollten erfolgen, damit Vergabesachbearbeiter nicht in den Verdacht geraten, unkorrekt gehandelt zu haben. Regelmäßige Stichprobenkontrollen schärfen beim Mitarbeiter das Bewusstsein für die Problematik.
Vier-Augen-Prinzip: Dieses Prinzip sieht vor, dass mehrere Personen oder Organisationseinheiten mit der Prüfung befasst sin.
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