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Ohne Zertifizierung kein Geschäft

TR-TS- lösen Gost-Zertifikate in Russland, Kasachstan und Belarus ab
Ohne Zertifizierung kein Geschäft

Zertifizierung | Die Neuregelung der Zollunion-Zertifikate stellt viele deutsche Hersteller vor besondere Herausforderungen. Ein Überblick über die Neuregelung, deren Entstehung und heutige Umsetzung.

Roswitha Backes Geschäftsführerin E3M Business Consulting GmbH, Ludwigsburg www.e3m-consulting.de

Im Jahr 2010 wurde beschlossen, das Zertifizierungssystem auf Ebene der Zollunion Belarus, Kasachstan, Russland schrittweise zu harmonisieren und das Gost-Zertifizierungssystem durch sogenannte Technische Reglements (TR) abzulösen, die für alle Mitgliedsstaaten der Zollunion gültig sind. Für gültige Gost-R-Zertifikate sind Übergangsfristen vorgesehen, jedoch spätestens im März 2015 sollte ein Unternehmen auf die neuen Zertifikate umgestellt haben.
Zur Umsetzung wurde die Kommission der einheitlichen Zollunion, auch Euroasiatische Zollunion genannt, ins Leben gerufen. Die Kommission übernimmt die Koordinierungs- und Beaufsichtigungsfunktion für alle Mitgliedsstaaten. Durch die Kommission wurden insgesamt 47 verschiedene Reglements bestimmt. Seit 2012 sind bis heute nur einige davon umgesetzt worden.
Für die Übergangszeit bis 2015 gelten zum Teil noch die nach alten Normen und Regelungen erstellten Zertifikate. Um jedoch auf der sicheren Seite zu sein, sollten Unternehmen schon heute ihre Produkte auf die aktuellen Reglements überprüfen lassen um einen Stopp beim Zoll zu vermeiden, da die nationalen Serienzertifikate eine maximale Gültigkeit bis zum 15. März 2015 haben, unabhängig des Gültigkeitsdatums auf dem bestehenden Zertifikat.
Ein TR-TS-Zertifikat oder eine TR-TS-Deklaration ist entsprechend einem Gost-R-Zertifikat bei der Einfuhr der entsprechenden Produkte an der Grenze der Zollunion unbedingt vorzuweisen.
Die Zertifizierungspflicht wird weiterhin vom jeweiligen Produkt und dessen Anwendungsgebiet sowie einer zollunionseigenen Warenklassifizierungsnummer dem OKP-Code abhängig sein. Die Entscheidung, welche Zertifikate ein Produkt benötigt, kann somit nur bei den Instituten/Behörden vor Ort getroffen werden.
Die neuen TR-CU-Zertifikate gibt es mit einer Laufzeit von „Einmallieferung (vertragsbezogene Zertifizierung)“ und für die Dauer von einem bis fünf Jahre. Der Hersteller wird weiterhin als Hersteller im Zertifikat aufgeführt.
Genau diese Neuerung (siehe Infokasten) macht es vielen Herstellern schwer, die neuen Zertifikate zu erlangen, da sie entweder mehrere Kunden oder Händler haben, die nicht mit einem Zertifikat bedient werden können. Hier muss und sollte sich ein Hersteller genau informieren, welche Möglichkeiten bestehen, einen Antragsteller zu benennen. Unternehmen, die bereits eine eigene Niederlassung vor Ort führen, können diese als Adresse nutzen.
Die TR-CU-Neuregelung betrifft nur den Bereich des Imports in die Zollunion. Davon unabhängig bleiben die länderspezifischen Genehmigung-/Zulassung-/Verwendungszertifikate und Registrierungen wie etwa Messregister, Explosionszertifikate, Zulassungen bei der Rostrav Nadzor (Russland), Gos PromNadzor (Weißrussland), Kastech Nadzor (Kasachstan) oder Medizinisches Register, welche für jedes Land separat erlangt werden müssen.
Exportorientierte Unternehmen sollten die Möglichkeit nutzen, ihr Qualitätsmanagement, ihren Vertrieb und ihren Einkauf durch individuelle Beratung oder durch Inhouse-Schulungen fit für die neuen Anforderungen zu machen. •

Beachten Sie, dass im Zertifikat eine juristische Person, die in der Zollunion registriert ist, als Antragsteller eingetragen werden muss.
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