Startseite » Allgemein »

Patentanmeldungen mangelt es oft am Neuigkeitswert

Kommentar
Patentanmeldungen mangelt es oft am Neuigkeitswert

Wer hat denn nun den Schwarzen Peter? Das Europäische Patentamt, das eine Halde von 160 000 noch nicht entschiedenen Patentersuchen aus dem letzten Jahr vor sich herschiebt? Oder gar die Erfinder, die zwar fleißig sind, denen es anscheinend aber immer weniger um Rechtssicherheit geht, sondern nur ihre Wettbewerber einschüchtern wollen? Viele würden ihren Antrag künstlich in die Länge ziehen und letztendlich sogar auf ihr Schutzrecht verzichten, kritisiert Amtspräsident Ingo Kober. Bei der Geschwindigkeit, mit der heute Innovationen umgeschlagen werden, genügt offenbar vielen Innovatoren der vorläufige Schutz, der während der Prüfung gewährt wird, um die Konkurrenz abzublocken. Wenn es aber stimmt, dass zahlreiche Erfindungen fast ohne Rücksicht auf ihren Neuigkeitswert eingereicht werden, ist es nicht verwunderlich, dass im Schnitt 51 Monate vom Antrag bis zur Erteilung eines Schutzrechts verstreichen. Die reine Abschreckungsstrategie blockiert die ohnehin aufwendige Recherche in 42 Millionen Schriftstücken und torpediert zugleich die Funktion der Patenterteilung, aktuellstes Dokument über technische Innovationen zu sein.

Dietmar Kieser – dietmar.kieser@konradin.de
Unsere Whitepaper-Empfehlung
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
Ausgabe
6.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de