Erhalten Arbeitnehmer im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber keine Pausen und wird diese gesammelte Mehrarbeit durch die Gewährung von freien Tagen abgegolten, so verstößt diese betriebliche Praxis gegen das Arbeitsplatzgesetz und ist somit rechtswidrig. Der Arbeitgeber kann, trotz Zustimmung der Arbeitnehmer, mit einem Bußgeld bestraft werden.
(Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 7 Sa 821/99)
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