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Proteste erfolgreich: Der Mittelstand wird entlastet

Steuerreform: Finanzminister Hans Eichel bessert nach
Proteste erfolgreich: Der Mittelstand wird entlastet

Nach langem Drängen der Branchenverbände bessert die Bundesregierung die Steuerreform in zwei Punkten nach: Die Belastung durch die verlängerten Abschreibungsfristen kippt. Ebenso die Benachteiligung der Personengesellschaften.

Von unserem Redaktionsmitglied Tilman Vögele-Ebering – tilman.voegele@konradin.de

Die Proteste der Branchen- und Industrieverbände sind erfolgreich. Zwei wesentliche Punkte der Steuerreform werden von Bundesfinanzminister Hans Eichel nachgebessert:
– Der Maschinenbau soll eine eigene Abschreibungstabelle erhalten, die die bisherigen Mehrbelastungen der Betriebe wieder ausgleichen soll;
– Personengesellschaften sollen wie Kapitalgesellschaften behandelt werden, wenn es um die Versteuerung von Gewinnen geht, die aus dem Verkauf von Unternehmensanteilen herrühren.
Wann die neue Tabelle für die Absetzung durch Abnutzung (Afa) für die Maschinenbauer auf dem Tisch liegt, will das Bundesfinanzministerium (BMF) noch nicht sagen. Eine Sprecherin der Behörde räumte gegenüber dem Industrieanzeiger ein, dass noch Abstimmungbedarf bestehe, und zwar sowohl intern im Ministerium als auch zwischen Bund und Ländern.
Dr. Ralph Wiechers, Leiter der Abteilung Steuern beim Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) in Frankfurt/M. hofft, „dass die neue Tabelle so bald wie möglich kommt“. Der VDMA-Experte drängt auf einen schnellen Entschluss: „Wir wollen Sicherheit für die Investoren; das ist wichtiger als Detailfragen.“ Seit dem Inkrafttreten der Steuerreform am 1. Januar wurden die Abschreibungsfristen in der so genannten allgemeinen Abschreibungstabelle, die auch für Maschinenbaubetriebe gilt, deutlich verlängert. Ziel der Regierung war es, die zukünftigen Steuererleichterungen gegenzufinanzieren. Dies hatte, wie mehrfach berichtet, im Mittelstand zu Protesten geführt.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln hat errechnet, wie groß die Mehrbelastungen für die Betriebe ausfällt: Im Jahr 2002 würde nach der geltenden Regelung die Wirtschaft mit 1,6 Mrd. DM mehr belastet als vor der Steuerreform.
Der zweite Punkt, der nachgebessert wird, betrifft die Veräußerungsgewinne von Personengesellschaften. Wie die Kapitalgesellschaften müssen zukünftig Personengesellschaften Gewinne aus der Veräußerung von Firmenanteilen nicht mehr in jedem Fall versteuern. Eine Beispielrechnung des IW Köln zeigt, wie hoch die Benachteiligung von OHG und KG nach geltendem Recht ist: Eine OHG verkauft beispielsweise für 800 000 DM eine GmbH-Beteiligung, die sie für 500 000 DM erworben hat. Derzeit müßte der Gewinn von 300 000 DM als Einkommen des Gesellschafters versteuert werden. Bei einem Spitzensteuersatz von 48,5 % wären dies 77 100 DM.
Wenn die Pläne der Bundesregierung rechtskräftig sind, soll zukünftig für zwei Jahre eine so genannte Reinvestitionsrücklage gebildet werden können. Wird die Rücklage in dieser Zeit in eine andere Firma investiert, greift dann die Steuerbefreiung.
Industrieanzeiger
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