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Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

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Rauch- und Wärmeabzugsgeräte

Ab September 2006 müssen natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsgeräte den Anforderungen der DIN EN 12 101 Teil 2 entsprechen. Die Prüfung und Zulassung der Geräte erfolgt dann durch eine CE-Zertifizierung und eine CE-Kennzeichnung. Die Broschüre, die als Heft 17 in der Schriftreihe des FVLR erschienen ist, informiert Hersteller und Nutzer über diese Veränderungen. Zudem wird das Verfahren zur VdS-Anerkennung von NRWG beschrieben, das von VdS Schadenverhütung empfohlen wird.

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