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Im Bundestag ist der Reformvorschlag für eine neue Regelung des Meister-Bafög schon durch. Niemand geht davon aus, dass es Ende Dezember im Bundesrat noch Probleme geben wird. Planmäßig zum 1. Januar gilt dann das neue Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG). Es soll für mehr Chancengleichheit in der beruflichen Bildung sorgen.
Chancengleichheit in der beruflichen Fortbildung
Das AFBG unterstützt vor allen diejenigen fortbildungswilligen Fachkräfte, die eine entsprechende Weiterbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Die Familien- und Existenzgründerkomponenten werden verstärkt sowie der Anteil von ausländischen Fachkräften gefördert. So erhalten beispielsweise Teilnehmer an Aufstiegsfortbildungen künftig einen Zuschuss von 35 % zur Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Insbesondere für diejenigen, die sich neben dem Beruf in Teilzeit fortbilden, verringert sich damit die Darlehensbelastung deutlich. Denn der gewährte Kredit für die Kurskosten, die bis zu 20000 DM betragen können, musste bislang voll zurückgezahlt werden.
Durch erhöhte Anreize für eine berufliche Höherqualifizierung und den Schritt in die Selbstständigkeit soll die Basis für die Erhaltung bestehender und das Schaffen neuer Arbeitsplätze gelegt werden. Bereits ab dem kommenden Jahr werden Bund und Länder zusätzlich rund 90 Mio. DM bereitstellen. Das ist doppelt so viel wie bisher. if
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