E-Business, E-Government, E-Learning – es gibt praktisch keinen Bereich des öffentlichen Lebens mehr, der nicht zunehmend für die digitale Zukunft fit gemacht wird. Der Online-Shop für Reisen, Kleidung, Lebensmittel und alles, was die Menschen glücklich macht, ist inzwischen zur Selbstverständlichkeit geworden. Mit dem Prädikat „Das virtuelle Rathaus“ schmückt sich heute schon fast jede Gemeinde mit eigener Homepage.
Doch in jenen Online-Angeboten, die den Abschluss eines Vertrages beinhalten, steckt häufig noch der Wurm. Ohne Unterschrift gibt es keine Rechtssicherheit für den Verkäufer und keine Verbindlichkeit für den Käufer. Ein Kaufvertrag ohne handschriftliche Signatur ist in den meisten Fällen ungültig.
Ebenso muss der Bürger, der einen neuen Personalausweis beantragt, seine Unterschrift persönlich auf die amtliche Unterlage setzen. Wenn der Mensch also doch noch zur Behörde muss, um dort eine Nummer zu ziehen und einen halben Vormittag mit Warten zu verbringen, dann ist das alles andere als virtuell.
Noch schlimmer trifft es Gewerbetreibende, die mit einem E-Business-Angebot ihrem Umsatz und ihren Kunden Gutes tun wollen. Nicht wenige sind desillusioniert angesichts der vielen Blindlieferungen und geplatzten Verkaufsverträge. Wer allein mit seiner Kreditkarten-Nummer bestellt, kann für Vertragsbrüche nicht haftbar gemacht werden, da eben keine Unterschrift vorliegt. Auf dem Schaden bleibt der Unternehmer sitzen.
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