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Serviceangebot kleiner Dienstleister wächst

Mieten oder kaufen? - Eine Entscheidungshilfe
Serviceangebot kleiner Dienstleister wächst

Vermieter mobiler Arbeitsbühnen bieten außer einer Auswahl verschiedener Modelle oft guten Service. Auch die Reparatur defekter Geräte geht auf ihre Kosten. Selbst bei dauerhaftem Einsatz der Bühnen kann es sich daher lohnen, zu mieten statt zu kaufen. Doch sollten bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

Jürgen Wickenhöfer ist Journalist in Hamminkeln

Arbeitsbühnen sind von kaum einer Baustelle wegzudenken. Sie sind ein sicheres Hilfsmittel für Arbeiten in der Höhe und oft günstiger als ein Gerüst. Aber wie finde ich den richtigen Partner, wenn ich eine Arbeitsbühne brauche und welchen Service muß er bieten? Oder ist es wirtschaftlicher, ein Gerät zu kaufen?
Sicherlich sprechen auch heute noch einige Punkte für den Kauf eines solchen Gerätes. Ein Grund für die Kaufentscheidung kann zum Beispiel sein, dass ständig eine eigene Arbeitsbühne zur Verfügung stehen soll, die bei kurzfristig anfallenden Arbeiten eingesetzt werden kann. Ein anderer Grund ist, dass ein Gerät für bestimmte Arbeiten so ausgestattet sein muss, wie es von keinem Vermieter angeboten werden kann.
Von einem wirtschaftlichen Einsatz eigener Geräte kann allerdings nur die Rede sein, wenn diese kontinuierlich genutzt und ausgelastet werden. Die Anschaffungskosten für eine Anhängerbühne von rund 21 m Höhe liegen je nach Ausstattung und Hersteller schon einiges über 110 000 bis 170 000 DM. Es lässt sich leicht nachrechnen, dass die Investition unwirtschaftlich ist, wenn das Gerät nur an einzelnen Tagen eingesetzt wird. Aber, wie fast immer, gibt es auch hier zwei Möglichkeiten: Das eigene Gerät muß nicht unbedingt – selbst bei kontinuierlicher Nutzung – das „Non plus Ultra“ sein. Einige Vermieter bieten gerade bei der Langzeit-Anmietung sehr interessante Variationen an. Vorteilhaft ist dann eine Vereinbarung, die den Austausch von Geräten gegen die jeweils neueste Technik vorsieht.
Nach den Gründen befragt, warum sie sich zum Mieten einer Arbeitsbühne entschlossen haben, nennen Entscheider in Industrieunternehmen an erster Stelle immer die Gerätevielfalt. Die großen Vermieter halten eine Vielzahl unterschiedlicher Gerätetypen bereit. Dadurch kann der Anwender für jeden erdenklichen Arbeitszweck das passende Gerät anmieten, egal ob die Bühne im Außenbereich oder in einem Gebäude im Innenbereich, vielleicht sogar auf empfindlichen Böden eingesetzt werden soll.
Ein weiterer Entscheidungsfaktor ist natürlich die Kostenseite. Beim Mietgerät wird nur bezahlt, wenn die Bühne gebraucht wird. Kosten wie Wartung und Instandsetzung gehen zu Lasten des Vermieters. Dadurch ergibt sich eine sehr genaue Kalkulationsgrundlage für die anstehenden Arbeiten. Wenn man ein Gerät nur für ein Objekt braucht oder unterschiedliche Einsatzfälle hat, ist es deshalb keine Frage: Hier fährt man mit zuverlässigen Vermietern besser.
Oft passiert es auch, dass die eigenen Gräte gerade dann ausfallen, wenn sie am dringendsten gebraucht werden. Sei es durch die Nachlässigkeit des Personals, das Störungen nicht sofort meldet, durch Verschleiss oder einen nicht vorhersehbaren technischen Defekt. Dringend anstehende Arbeiten können dann nicht termingerecht durchgeführt werden. Die dadurch entstehenden Folgekosten erreichen schnell enorme Höhen.
Bei Mietgeräten liegt die Verantwortung für den technischen Zustand dagegen ausschließlich beim Vermieter. Er muss dafür sorgen, dass Ersatzteile bevorratet werden und Monteure bereit stehen, die dem Kunden bei Problemen sofort zu Hilfe kommen. Es lohnt sich daher, einige Dinge vor der Anmietung zu klären: Stellt der Vermieter bei einem Schaden, der nicht sofort vor Ort repariert werden kann, ein Ersatzgerät bereit? Welche Vorlaufzeit benötigt er dafür? Dabei sollten 24 Stunden nicht überschritten werden.
Im Mietgerätepark gibts für jede Anwendung die passende Bühne
Der Vermieter ist ferner dafür verantwortlich, dass die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften eingehalten werden. Darüber hinaus haftet jedoch auch der Mieter, wenn sich das Gerät während des Einsatzes in einem erkennbar vorschriftswidrigen Zustand befindet. Übrigens – allen Unkenrufen zum Trotz – auch nach Einführung des Binnenmarktes haben die Richtlinien der VBG 14 (Hebebühnen) uneingeschränkt Gültigkeit bei Geräten, die vor dem 1.1.97 zugelassen wurden. Geräte, die nach den 1.1.97 zugelassen worden sind, können bereits nach der „Euro-Norm“, der PRen 280 und den Maschinenrichtlinien abgenommen werden.
Das Überprüfen der Sicherheit scheint für den Anwender auf den ersten Blick bei Mietgeräten sehr schwierig: Hier ist eindeutig das Engagement der Vermieters gefragt. Bei verantwortungsbewusster Handhabung liegt jedem Gerät eine Kopie des vorgeschriebenen Prüfbuches, der Abnahme oder ein Nachweis über die Durchführung der vorgeschriebenen Untersuchungen bei. Dadurch kann sich der Anmieter davon überzeugen, ob die jährlich vorgeschriebenen Prüfungen durchgeführt worden sind.
Die Kriterien Dienstleistung und Service müssen bei der Beschaffungs-Entscheidung – bei der Miete und beim Kauf – eine besondere Gewichtung erhalten. Auf das Thema Service angesprochen, antwortet ein Vermieter: „Egal, ob wir mit einem Kunden über Gerätekauf oder -miete sprechen -wir stellen immer wieder fest, dass sehr oft der angebotene Service entscheidend für die Wirtschaftlichkeit eines Arbeitsbühnen-Einsatzes ist.“
Gerade im Bereich der Industrie mit ständig wechselnden Aufgaben und der engen Terminplanung kommt dem Service besondere Bedeutung zu. Es ist einfach undenkbar, einen Anwender, auch wenn er mit eigenen Geräten arbeitet, tagelang auf eine dringend erforderliche Reparatur warten zu lassen. Hier müssen Hersteller wie Vermieter sofort reagieren. Können Arbeitsbühnen nicht wie geplant eingesetzt werden, lassen sich Termine nicht einhalten, und die Lohnkosten laufen dem Unternehmen davon.
Dass es auch heute noch Vermieter und Händler gibt, die ausschließlich „nach Metern“ vermieten und verkaufen, und dabei die Beratung völlig außer Acht lassen, ist leider nicht auszuschließen. Interessant ist, dass bei einigen kleineren Vermietern und Händlern heute ein starkes Bewusstsein für Qualität und Dienstleistung gewachsen ist. Größere Vermieter neigen scheinbar teilweise eher dazu, hohe Auslastungen zu fahren und die Anzahl der Vermietungen zu erhöhen.
Deshalb kann dieser Bericht auch nur eine Entscheidungshilfe sein. Ohne die persönliche Beratung eines seriösen Partners geht es einfach nicht. Ein gewissenhafter Vermieter berät seinen Kunden auch dann fair, wenn der Gerätekauf für das Unternehmen sinnvoller ist. Der wirtschaftliche Nutzen des Kunden muss im Vordergrund stehen.
Checkliste: So beurteilen Sie den Vermieter
Prüfbuch
– Liegt dem Gerät eine Prüfbuchkopie oder ein Nachweis der durchgeführten Untersuchungen bei?
Prüfplaketten
– Sind die Plaketten für Aufbau (UVV) und – bei Lkw-Bühnen – für das Fahrzeug (Tüv) vorhanden?
– Sind die Termine überzogen?
Gerätezustand
– Ist das Gerät erkennbar gut gepflegt?
Bedienungsanleitung
– Liegt eine deutschsprachige Bedienungsanleitung vor, und sind alle wichtigen Elemente eindeutig und leicht verständlich erklärt?
– Ist an exponierter Stelle eine Kurzfassung der Bedienungsanleitung angebracht?
– Sind alle Bedienungselemente durch Aufkleber oder Beschriftung unmissverständlich erklärt und technische Grenzwerte, wie die Tragkraft, die maximal zulässige Querneigung oder die Schrägstandsgrenze, am Gerät angebracht?
Sicherheits-Vorrichtungen
– Ist das Gerät mit Sicherheitselementen ausgerüstet, die Fehlbedienungen ausschließen (etwa Lastbegrenzung, Zwangsabschaltungen und dergleichen)?
– Gibt es zusätzliche – gesetzlich nicht vorgeschriebene – Sicherheitseinrichtungen (wie automatische Abstütz-Überwachung oder Abschaltleisten)?
Bediener-Einweisung
– Werden bei Übergabe alle Bedienelemete inklusive Not- oder Zweitsteuerung ausführlich erklärt?
– Werden alle Gerätebewegungen durchgefahren und die Sicherheitseinrichtungen überprüft?
– Werden Einweisung und Übergabe schriftlich bestätigt?
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