Erst kürzlich sah man sie wieder: Kinder, die am Martinstag mit Laternen singend durch die Städte der Republik ziehen und ihre Nachbarschaft um ein paar Süßigkeiten erleichtern. Dass sich die Kleinen ihr musikalisches Repertoire illegal angeeignet haben könnten, vermutet die Verwertungsgesellschaft Musikedition. Um die Jüngsten dieses Landes wieder auf den rechten Weg zu führen, hat sie bundesweit alle Kindertagesstätten schriftlich aufgefordert, für Kopien von urheberechtlich geschütztem Liedgut entsprechend Gebühren zu zahlen. Dabei scheint es keine Rolle zu spielen, dass die kleinen Künstler in der Regel weder Noten noch Texte lesen können. Doch warum eigentlich die Gebühren nur in Schulen, Kirchen und Kindergärten eintreiben? Vermutlich werden vor allem zur Weihnachtszeit deutsche Wohnzimmer zu rechtsfreien Zonen, wenn Mama und Papa versuchen, mit illegalen Kopien von „White Christmas“ die gesamte Verwandtschaft zum Singen zu animieren. Auch hier könnte die VG Musikedition mit kostenpflichtigen Lizenzen dem kriminellen Treiben ein Ende bereiten. sb
Teilen: