Am 14. November dieses Jahres tritt das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Deutschland in Kraft. Versicherer reagieren mit speziellen Policen.
Die Bundesregierung setzt Mitte November die in Brüssel verabschiedete Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht um. Durch die Neuerung sehen sich Unternehmer mit zusätzlichen Gefahren konfrontiert. Nach dem neuen Gesetz müssen Unternehmen rückwirkend alle Schäden wiedergutmachen, die sie der Natur seit dem 30. April 2007 zufügen. Im Sinne der EU-Richtlinie kommen dabei Umweltschäden an Gewässern, dem Boden, der Artenvielfalt und natürlichen Lebensräumen, der so genannten Biodiversität, in Betracht.
„Ab jetzt gilt eine völlig neue öffentlich-rechtliche Haftungsgrundlage. Das Risiko, verklagt zu werden, steigt erheblich“, sagt Klaus-Dieter Zühr, Umweltexperte der Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe). Die meisten Versicherer haben bereits reagiert und auf Grundlage der vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Mai 2007 vorgelegten Musterbedingungen Policen entwickelt, die die veränderte Rechtslage berücksichtigen. „Alte Haftpflichtversicherungen sichern Umweltschäden nur teilweise ab, im Bereich der Biodiversität überhaupt nicht“, weiß Versicherungsexperte Zühr.
Als Bausteinmodell konzipiert, besteht die neue Umweltschadenversicherung prinzipiell aus einer Grunddeckung und zwei möglichen Erweiterungskomponenten. Für Unternehmen, deren Tätigkeiten als stark umweltgefährdend angesehen werden, ist zusätzlich ein Risikomanagementsystem empfehlenswert. tv
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