Der Arbeitgeber sollte mehrere Maßnahmen ergreifen, um dem ADG zu begegnen:
- Neutrale Stellenanzeigen abfassen
- Bewerbungen dokumentieren und aufbewahren
- Auf die Diskriminierungsverbote im Betrieb aufmerksam machen und auf seine Pflichten zu Abmahnungen hinweisen
- Diskriminierungsvorfälle dokumentieren und die Aufzeichnung aufbewahren
- Dritte wie Leiharbeitnehmer und eventuell auch Kunden über Antidiskriminierungsmaßnahmen seines Unternehmens informieren
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