Baut ein Arbeitnehmer während seiner Arbeitszeit mit dem Firmenwagen durch Unachtsamkeit einen Unfall, hat der Arbeitgeber kein Recht auf vollen Schadenersatz. Dies berichtet der Bonner Informationsdienst Arbeitsrecht Kompakt unter Berufung auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz. Zudem kann der Mitarbeiter nur in Höhe der Selbstbeteiligung einer Vollkaskoversicherung haftbar gemacht werden, da es einem Arbeitgeber zuzumuten ist, eine solche Kfz-Versicherung abzuschließen. Für zumutbar hält die Rechtsprechung eine Berufs-, Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflicht sowie eine Kfz-Vollkaskoversicherung.
Az.: 5 Sa 391/00 LAG Rheinland-Pfalz, Urteil 7/2001
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