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Unternehmen sind sich der Risiken nicht bewusst

Haftung: Neues Umweltschadensgesetz jetzt in Kraft
Unternehmen sind sich der Risiken nicht bewusst

Unternehmen sind sich der Risiken nicht bewusst
Schützenswert: Nach dem neuen Umweltschadensgesetz steigen die Haftungsrisiken für Unternehmen Bild: Axa
Seit dem 14. November gilt das neue Umweltschadensgesetz. Damit verbunden sind Haftungsrisiken, die vor allem kleine und mittlere Unternehmen oft unterschätzen. Experten rechnen mit erhöhtem Versicherungsbedarf.

Am 14. November ist das Umweltschadensgesetz (USchadG) in Kraft getreten. Jetzt haften Unternehmen für Umweltschäden, die sie nach dem 30. April 2007 verursacht haben. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sind auf die damit verbundenen Haftungsrisiken nur unzureichend vorbereitet, wie eine aktuelle Studie zeigt: 57 % der KMU-Verantwortlichen haben noch nie von dem Gesetz gehört, obwohl es bereits im April verabschiedet wurde. Lediglich 3 % haben sich bereits intensiv mit dem Inhalt auseinandergesetzt, weitere 12 % haben sich immerhin oberflächlich mit möglichen Konsequenzen beschäftigt. Das sind wesentliche Ergebnisse einer repräsentativen Befragung durch das Marktforschungsinstitut Psychonomics im Auftrag des Axa-Konzerns.

Ein Beispiel: Ein Bauunternehmen erneuert unsachgemäß eine Dränage für Oberflächen- und Grundwasser. Dabei kommt es zu kalkhaltigen Ausfällungen im Wasser, das in einen nahe gelegenen Teich fließt. Das beeinträchtigt den dortigen Bestand einer geschützten Pflanzenart. Die Sanierung kostet allein im ersten Schritt rund 150 000 Euro. „Dass die Kosten einer Umweltsanierung ein Unternehmen in den finanziellen Ruin treiben können, wird bislang jedoch kaum wahrgenommen“, sagt Sabine Friedrich, Pressesprecherin des Axa-Konzerns.
Unabhängig von der Betriebsgröße betrifft das Umweltschadensgesetz alle Unternehmen, die durch ihre Tätigkeit die Artenvielfalt, natürliche Lebensräume, Gewässer oder den Boden schädigen. Ein formlos eingereichter Antrag – beispielsweise durch Nachbarn, Spaziergänger oder anerkannte Umweltschutzorganisationen – bei der Fachbehörde genügt bereits, um die Prüfung möglicher Sanierungspflichten auszulösen. Sogar Unternehmen, die schon einmal von dem neuen Gesetz gehört haben, unterschätzen in hohem Maße die neuen Haftungsrisiken. 40 % geben an, sich inhaltlich noch nicht damit auseinandergesetzt zu haben.
Die Haftungsansprüche aus dem Gesetz erfordern künftig einen zusätzlichen Versicherungsschutz. Versicherer wie der Axa-Konzern bieten eine Absicherung gegen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz an. Im Gegensatz zur bereits bestehenden Umwelthaftpflichtversicherung kommt die neue Umweltschadensversicherung bei Schäden zum Zug, die der Natur selbst zugefügt werden. Sie umfasst als Grunddeckung Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen außerhalb des Betriebsgeländes, die von Anlagen oder Tätigkeiten auf dem Betriebsgrundstück ausgehen. Versichert sind auch Tätigkeiten auf fremden Grundstücken sowie Schäden durch Produkte, die aufgrund eines Herstellerfehlers entstehen können. Darüber hinaus können Schäden auf dem eigenen Grundstück und am Grundwasser versichert werden. jk
Höherer Versicherungsschutz ist notwendig
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