IPV-Vorstand Dieter Joeres sagt, wie sich Unternehmer auf die Rentenreform vorbereiten, die am 1. Januar 2002 in Kraft tritt.
?Was ändert sich durch die jüngste Neuregelung des Altersvermögensgesetzes für den Arbeitgeber konkret?
!Neu für jeden Arbeitgeber ist, dass der Arbeitnehmer einen individuellen Rechtsanspruch auf eine eigene betriebliche Altersversorgung im Rahmen der Entgeltumwandlung erhält. Daneben ist auch neu, dass drei so genannte Durchführungswege – Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds – förderfähig sind.
?Wo liegt Ihrer Meinung nach das größte Problem?
!Das sehe ich darin, dass das Altersvermögensgesetz sehr komplex ist und dass einzelnen Regelungen unübersichtlich sind. Da eine Vielzahl von Gesetzen geändert wurde, muss sich jeder einzelne einen genauen Überblick verschaffen, um die für ihn beste Lösung anstreben zu können. Dies gilt auch im Hinblick darauf, dass jeder Arbeitgeber sich mit der betrieblichen Altersversorgung auseinandersetzen muss – auch diejenigen, die bislang noch keine betriebliche Altersversorgung haben.
?Was raten Sie Unternehmern, wie sie auf Anfragen ihrer Angestellten reagieren sollen?
!Zunächst ist der Unternehmer aufgefordert, mit Unterstützung qualifizierter Berater ein Konzept speziell für sein Unternehmen zu entwickeln. Die Möglichkeiten sind die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Dabei ist unter anderem die Frage zu beantworten, ob ein betriebliches oder überbetriebliches Modell gewählt werden soll. Auf jeden Fall sollte möglichst eine einheitliche Lösung für alle Arbeitnehmer angestrebt werden.
?Wie sehen die Fristen aus? Bis wann muss der Unternehmer reagieren?
!Da das Gesetz erst zum 1. Januar 2002 in Kraft tritt und auch noch bestimmte Detailfragen zu klären sind, kann der Unternehmer sich in Ruhe über die Produktvielfalt informieren. Wichtig ist jedoch, sich schon jetzt mit den grundlegenden Neuerungen zu beschäftigen, um dann rechtzeitig die richtigen Entscheidungen treffen zu können.
?Wie kann der Industrie-Pensions-Verein e. V. (IPV) den Firmen dabei helfen?
!Der IPV ist Partner des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e. V. (BDI) und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e. V. (BDA). Er hilft Verbänden und Unternehmen durch neutrale und kompetente Information, sowohl individuell als auch im Rahmen von Betriebs- und Mitgliederversammlungen. Diesen Service gibt es jetzt insbesondere zu den Neuregelungen. tv
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