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Vorsteuer-Vergütung im Ausland kein Hexenwerk

Neue Software stellt die Anträge automatisch
Vorsteuer-Vergütung im Ausland kein Hexenwerk

Niemand käme auf die Idee, einer Steuerbehörde Geld zu schenken. Doch genau dies tun deutsche Unternehmer alljährlich: Denn sie verzichten – meist aus Unwissenheit – darauf, im Ausland zu viel gezahlte Umsatzsteuer zurückzufordern.

Jens-Peter Knauer ist Journalist in Stuttgart

Jahr für Jahr verschenken deutsche Unternehmen bares Geld, indem sie auf die Rückforderung der im Ausland gezahlten Umsatzsteuer verzichten. Das muß nicht sein, wie Dr. Matthias Winter, Referent bei der Umsatzsteuer-Vermittlungsstelle des Deutschen Industrie- und Handelstages (DIHT), Bonn, betont. „Zum einen wissen viele Unternehmer nicht, dass es Erstattungsmöglichkeiten gibt, andererseits scheuen sie den Aufwand, der mit einer solchen Rückforderung verbunden ist“, so Dr. Winter.
Ein Blick auf die einzelnen Zahlenwerke zeigt die Vielfalt im innereuropäischen Steuerdschungel. Angesichts dieses Wirrwarrs ist es verständlich, dass es vielen Unternehmern immer noch Kopfschmerzen bereitet, die im Ausland gezahlte Mehrwertsteuer einzufordern.
Abhilfe schafft beispielsweise ein Software-Programm namens Multivat, das die Intervat Software GmbH, München, erst vor kurzem auf den Markt gebracht hat. Mit diesem Programm ist es möglich, Anträge auf Mehrwertsteuer-Rückerstattung für alle EU-Länder und die Schweiz von selbst zu erstellen.
Stelle beim DIHT vermittelt bei der Rückerstattung
Es ist dabei keine Kenntnis der ausländischen Steuergesetzgebung nötig, auch die jeweilige Landessprache muss der Anwender nicht beherrschen: Das Programm ermittelt selbständig die erstattungsfähige Mehrwertsteuer, übersetzt die Eingaben und druckt diese in maßgeschneiderte Vordrucke aus, ebenso die Anschrift der zuständigen Finanzbehörde. Laut Programmentwickler Dr. Martelet wird die Software aufgrund der häufigen Änderungen in der Steuergesetzgebung der einzelnen Länder ständig aktualisiert. Der Vertrieb erfolgt durch die Aset AG, Kelkheim.
Bereits seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit, die Anträge über den Deutschen Industrie und Handelstag (DIHT) an die zuständigen Außenhandelskammern (AHK) zu richten. Dort werden die eingereichten Belege von Spezialisten formell geprüft sowie die Antragsformulare ausgefüllt und an die jeweilige Finanzbehörde gesandt.
Häufig begehen die Unternehmen dabei jedoch Fehler: Sie reichen Kopien statt Originalbelege ein oder legen den Sachverhalt nicht richtig dar, wie DIHT-Experte Dr. Winter aus seiner Praxis berichtet. Eine weitere Verzögerung sei meist die Folge. Ohnehin läuft die Antragsfrist nur bis zum 30. Juni des dem Erstattungsjahr folgenden Jahres, und in den meisten Ländern sei eine Verlängerung nicht möglich. Die Umsatzsteuer-Vermittlungsstelle des DIHT hält ein Merkblatt bereit, das über die einzelnen Regelungen informiert.
Normalerweise vergeht einige Zeit, bis der Erstattungsbetrag beim Antragssteller auf der Haben-Seite des Firmen-Kontos auftaucht. Während man zum Beispiel in den Niederlanden, Schweden oder Dänemark bereits nach etwa vier Wochen sein Geld bekommt, kann es in Italien durchaus drei bis fünf Jahre dauern, bis der positive Bescheid ins Haus flattert. Das Geld überweisen die Südländer jedoch erst, wenn es in der Staatskasse vorhanden ist – meist noch einmal ein halbes Jahr später.
Kontakt:
– DIHT Tel. 0228/104-1210,
– Aset AG Tel. 06195/994508
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