Einem Arbeitnehmer kann wegen einer Schlägerei fristlos gekündigt werden – selbst wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn das Tatgeschehen kompliziert sei. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) in Mainz hervor. Das Gericht gab mit seinem Urteil einem Arbeitgeber recht und hob einen Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz auf. Das Arbeitsgericht hatte ein Kündigungsschutzverfahren unterbrochen, um das Ergebnis staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen abzuwarten. Während einer betrieblichen Weihnachtsfeier war es zu einer Schlägerei gekommen, an der der Kläger beteiligt war. Der Arbeitgeber hatte ihm fristlos gekündigt. Der Sachverhalt sei aber weitgehend klar, hieß es nun in der Begründung. Die Arbeitsrichter müssten in so einem Fall nur die Rechtsfrage beantworten, ob die Vorfälle eine sofortige Kündigung rechtfertigten (LAG Mainz, 11 TA 88/07).
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