Startseite » Allgemein »

Wer sich auf der Feier prügelt, fliegt auf jeden Fall

Recht
Wer sich auf der Feier prügelt, fliegt auf jeden Fall

Einem Arbeitnehmer kann wegen einer Schlägerei fristlos gekündigt werden – selbst wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. Eine Ausnahme gelte allenfalls, wenn das Tatgeschehen kompliziert sei. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) in Mainz hervor. Das Gericht gab mit seinem Urteil einem Arbeitgeber recht und hob einen Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz auf. Das Arbeitsgericht hatte ein Kündigungsschutzverfahren unterbrochen, um das Ergebnis staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen abzuwarten. Während einer betrieblichen Weihnachtsfeier war es zu einer Schlägerei gekommen, an der der Kläger beteiligt war. Der Arbeitgeber hatte ihm fristlos gekündigt. Der Sachverhalt sei aber weitgehend klar, hieß es nun in der Begründung. Die Arbeitsrichter müssten in so einem Fall nur die Rechtsfrage beantworten, ob die Vorfälle eine sofortige Kündigung rechtfertigten (LAG Mainz, 11 TA 88/07).

Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 7
Ausgabe
7.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de