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Wer sich schmieren lässt, fliegt raus

Recht
Wer sich schmieren lässt, fliegt raus

Nimmt ein Arbeitnehmer Schmiergeld an, muss er damit rechnen, fristlos entlassen zu werden. Im vorliegenden Fall hatte sich ein Arbeitnehmer vom Kunden seiner Firma ein Schmiergeld versprechen lassen und die Auftragsvergabe von einer Geldzahlung an sich abhängig gemacht. Damit habe er in grober Weise gegen seine vertraglichen Treuepflichten verstoßen, urteilte das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein. Der Arbeitgeber kann in solchen Fällen das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Auf die Höhe des gezahlten Schmiergeldes komme es dabei nicht an, da dieses Verhalten stets treuewidrig sei.

(LAG Schleswig-Holstein, Az.: 3 Sa 285/00)
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