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Arbeitsschutzstandards in Zeiten des Coronavirus

Arbeitsschutzstandards in Zeiten des Coronavirus
Hygienische Arbeitsbekleidung zählt zu den wichtigsten Corona-Schutzmaßnahmen

Hygienische Arbeitsbekleidung zählt zu den wichtigsten Corona-Schutzmaßnahmen
Die professionelle Pflege von Kleidung und Berufskleidung gehört zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen. Bild: Deutscher Textilreinigungsverband

Die Wirtschaft in Deutschland fährt langsam wieder hoch. So nehmen zum Beispiel erste Autobauer ihre Produktion wieder auf. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat nun Arbeitsschutzstandards speziell für die Zeiten des Coronavirus veröffentlicht. Um Infektionsrisiken zu reduzieren, fordert es die regelmäßige Reinigung von Arbeitsbekleidung. Doch die heimische Waschmaschine garantiert keine ausreichend hygienischen Ergebnisse. Dazu bedarf es einer professionellen Textilpflege. Darauf weist der Deutsche Textilreinigungs-Verband (DTV) hin.

Der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS soll verhindern, dass es zu einem exponentiellen Anstieg der Covid-19-Infektionen kommt. Er beinhaltet konkrete Maßnahmen, die den Schutz des Personals am Arbeitsplatz während der Pandemie verbessern sollen. So ist neben einem angemessenem Schutzabstand auch die Verwendung hygienisch einwandfreier Arbeitskleidung vorgeschrieben. Konkret heißt es: „Besonders strikt ist auf die ausschließlich personenbezogene Benutzung jeglicher Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Arbeitsbekleidung zu achten. Die personenbezogene Aufbewahrung von Arbeitsbekleidung und PSA getrennt von der Alltagskleidung ist zu ermöglichen. Es ist sicherzustellen, dass Arbeitsbekleidung regelmäßig gereinigt wird.“

Verantwortung hierfür tragen die Arbeitgeber – selbst dann, wenn Mitarbeiter ihre private Kleidung tragen. Die professionelle Pflege von Kleidung und Berufskleidung gehört damit zu den wichtigsten Schutzmaßnahmen.

Heimische Waschmaschine kann Keimfreiheit nicht garantieren

Nehmen Angestellte ihre potenziell kontaminierte Berufskleidung zum Waschen mit nach Hause, können zahlreiche Keime in das private Umfeld gebracht werden. Dadurch könnte ein zusätzlicher Infektionsherd in den eigenen vier Wänden geschaffen werden. Eine Untersuchung des Gesundheitsamtes in Frankfurt am Main 2017 zeigt, dass Berufskleidung, die zu Hause gewaschen wurde, danach eine deutlich höhere Keimbelastung aufweist, als Kleidungsteile, die in professionellen Wäschereien mit nachvollziehbar sicheren Verfahren aufbereitet wurden. Auch eine Studie der Universität Bonn Ende 2019 zeigt, dass Haushalts-Waschmaschinen keine Keimfreiheit garantieren können, da sie häufig die für die Inaktivierung des Coronavirus notwendige Temperatur von 80° C nur kurze Zeit oder auch gar nicht erreichen. Der (DTV) empfiehlt daher, sich bei der Pflege der Arbeitskleidung nicht auf die heimische Waschmaschine zu verlassen.

„Arbeitgeber stehen in Zeiten der Corona-Pandemie in einer besonderen Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern und deren Familien“, so DTV- Geschäftsführer Andreas Schumacher. „Diese Verantwortung können Arbeitgeber aber mit gutem Gewissen an professionelle Textildienstleistungsunternehmen weitergeben.“ Diese reduzieren mit modernen Wasch- und Reinigungsverfahren die Zahl der Mikroorganismen und helfen so, die Pandemie einzudämmen. Ausgebildete Textilreiniger und qualifizierte Mitarbeitende orientieren sich dabei an standardisierten Hygieneleitfäden und achten auf eine hygienische Behandlung von der Abholung bis zur Lieferung der sauberen Textilien.

Kontakt:

DTV Geschäftsstelle
Adenauerallee 48 
53113 Bonn
Tel.: +49 22871002270
www.dtv-deutschland.org

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