Ob Kobald aus dem Kongo, Textilien aus Bangladesch oder Kaffee aus Brasilien – weltweit arbeiten Menschen unter verheerenden Bedingungen. Und immer öfter fallen die mit der Gewinnung von Rohstoffen verbundenen Schäden und Kosten auf uns zurück, wie der Klimawandel zeigt. Um Missstände in den Lieferketten zu unterbinden, hat die Bundesregierung einen Referentenentwurf auf den Weg gebracht. Das ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern geltende Lieferkettengesetz läuft unter der Überschrift „Sorgfaltspflichten“. Die bisher geltende freiwillige unternehmerische Selbstverpflichtung zum Schutz jener Menschen, die unter Ausbeutung oder unzumutbaren Umweltbedingungen leiden, hat offenbar wenig Wirkung gezeigt. Nun sollen per Gesetz Unternehmen für die Verletzung von Menschenrechten innerhalb einer Lieferkette verantwortlich gemacht werden – ab 2024 auch ab einer Betriebsgröße von 1000 Beschäftigten. Sie sollen gewährleisten, dass es im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern zu keinen Menschenrechtsverstößen kommt. Werden Risiken in der Lieferkette festgestellt, sind präventive Maßnahmen zu treffen. Haftbar gemacht wird der deutsche Unternehmer für Verstöße jedoch nicht. Das begrenzt zwar dessen Risiko, dürfte aber den bürokratischen Aufwand in den Unternehmen erhöhen. Dies ist die eine Seite der Medaille. Die andere birgt auch Chancen. Immer öfter fordern Verbraucher einen Nachweis für eine faire Produktion von Rohstoffen. Und manche Kaufentscheidung orientiert sich daran, ob sich ein Unternehmen wirtschaftlich nachhaltig verhält. Dass Deutschland, nach den USA und China drittgrößtes Importland, im globalen Lieferkettennetzwerk mit dem geplanten Gesetz Verantwortung übernimmt, ist ein deutliches Zeichen. Allerdings wird dieser Alleingang die Welt vor Armut und Zwangsarbeit kaum retten können. Wenn überhaupt, braucht es eine europäische Dimension. Brisant kann es durchaus werden, sollte Brüssel demnächst eine europaweite Lösung nachliefern, die weit über den Berliner Beschluss hinausgeht. Und die den Rahmen setzt, um bestimmte Produkte vom EU-Binnenmarkt auszuschließen.