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Außenhandel: 6 Tipps für die Zollabwicklung nach dem Brexit

Außenhandel
6 Tipps für die Zollabwicklung nach dem Brexit

6 Tipps für die Zollabwicklung nach dem Brexit
Unternehmen sollten ihr Logistik- und Zollmanagement auf alle möglichen Szenarien vorbereiten, um im Falle eines wie auch immer gearteten Brexits ihren Beitrag für einen möglichst geregelten Warenverkehr zu leisten. Bild: Bjürn Braun 200%/Fotolia
Unternehmen sollten ihr Logistik- und Zollmanagement auf alle möglichen Brexit-Szenarien vorbereiten, rät Software-Anbieter AEB.

Änderungen kommen vor allem auf Unternehmen zu, die bisher nur Waren innerhalb der EU versendet beziehungsweise bezogen hatten. Denn diese Firmen müssen das erste Mal Zollanmeldungen erstellen, wenn sie Waren aus Großbritannien in Deutschland einführen, Waren aus Deutschland nach Großbritannien ausführen und/oder Waren aus Großbritannien vor der endgültigen Verbringung innerhalb der EU bewegen. Was Unternehmen für die Zollanmeldungen benötigen und was es dabei zu beachten gibt, hat AEB in sechs Tipps zusammengefasst:

1. EORI-Nummer beantragen

Verlässt Großbritannien die EU, müssen Unternehmen Zollanmeldungen erstellen, wenn sie Waren aus UK beziehen oder dorthin liefern. Dafür benötigen Unternehmen eine sogenannte EORI-Nummer (Economic Operators‘ Registration and Identification Number), die Wirtschaftsbeteiligte in der EU eindeutig registriert und identifiziert. Falls Unternehmen noch keine EORI-Nummer haben, können sie diese kostenlos bei der Generalzolldirektion, Dienstort Dresden, Stammdatenmanagement beantragen.

2. Zollanmeldungen organisieren

Zollformalitäten selbst abwickeln oder outsourcen – diese Frage sollten sich Unternehmen ebenfalls stellen. Zum einen können sie einen Spediteur, einen Zollagenten oder einen Kurierdienst beauftragen, Einfuhr- und Ausfuhrzollanmeldungen im Unternehmensnamen auszustellen und bei den Behörden einzureichen. Zum anderen können Unternehmen Zollanmeldungen für Ein- und Ausfuhren aus und in Drittländer selbst erstellen und bei den Zollbehörden einreichen. Unternehmen müssen dafür das IT-Verfahren Atlas (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) des deutschen Zolls nutzen und benötigen eine zertifizierte Software.

3. Zollverfahren richtig wählen

Waren können in verschiedene Zollverfahren überführt werden. Dazu gehören etwa Versandverfahren für Verkehre von Drittlandsware innerhalb der EU, Veredelungsverfahren für Waren, die im Inland oder Ausland verarbeitet und dann neu versendet werden oder Zolllagerverfahren zur zeitlich begrenzten Lagerung von Drittlandswaren ohne Abgabe von Zöllen. Je nach Geschäftsfall sind all diese Verfahren richtig einzusetzen. Knackpunkt sind vor allem vorübergehende Warenverkehre für Waren, die nur zeitlich befristet in Großbritannien eingesetzt werden. Messestände, Warenmuster, Montagen, Transport von Berufsausrüstung, Reparaturen, und Ausbesserungen müssen ex- und importiert und gegebenenfalls mit Carnet ATA angemeldet werden.

4. Warentarifnummer ist Pflicht

Die Warentarifnummer beschreibt Waren in ihren Einzelteilen und legt fest, welche Steuern und Vorschriften für sie gelten. Jedes Produkt im grenzüberschreitenden Warenverkehr muss einer solchen Nummer zugeordnet werden. Diese sogenannte Einreihung von Produkten – auch Tarifierung genannt – hat weitreichende Auswirkungen. Je nach Produktportfolio und Stammdaten-Verwaltung eines Unternehmens kann sich diese Aufgabe als kompliziert und aufwendig herausstellen.

5. Genehmigungspflicht beachten

Die Art und der Verwendungszweck der Waren bestimmen, ob Unternehmen eine Genehmigung für die Einfuhr- und/oder Ausfuhr benötigen. Genehmigungspflichtig sind beispielsweise allgemein kontrollierte Güter, Pflanzen und Tiere. Auch Güter mit doppeltem Verwendungszweck, sogenannte Dual-Use-Güter, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, unterliegen einer Genehmigungspflicht. Darunter fällt eine Vielzahl von Waren, beispielsweise bestimmte Chemikalien, Maschinen, Technologien und Werkstoffe, aber insbesondere auch Software.

6. Für Datendurchgängigkeit sorgen

Alle Einfuhr- und Ausfuhr-relevanten Daten wie Warentarifnummer, EORI-Nummer, Genehmigungen und Lieferbedingungen (Incoterms) sollten von Anfang an in den involvierten Systemen des Unternehmens auf dem neuesten Stand gehalten werden – unabhängig davon, ob Unternehmen die Zollformalitäten selbst abwickeln oder mit einem Zollagenten zusammenarbeiten. Unternehmen sollten auch ihr ERP-System prüfen, denn nicht alle sind in der Lage, Zoll- und Außenwirtschaftsdaten effizient zu verwalten. (kf)

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