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Ausländer in Singapur: A warm welcome

Südostasien
Singapur bietet Ausländern „a warm welcome“

Singapur bietet Ausländern "a warm welcome"
Qualifizierte Arbeitskräfte sind in Singapur knapp und die Einreisebestimmungen für ausländische Arbeitnehmer daher liberal gestaltet. Auch die Gründung von Unternehmen ist bewusst einfach gehalten. Bild: Jonathan Stutz/Fotolia
Singapur macht den Eintritt in den Stadtstaat leicht. Für deutsche Staatsbürger reicht der Reisepass für einen dreimonatigen Aufenthalt. Auch die Formalien für eine Unternehmensgründung sind bewusst einfach gehalten. ❧

 

Insbesondere im Vorfeld einer Investition oder Unternehmensgründung ist es wichtig, sich persönlich mit seinen Ansprechpartnern auszutauschen. Ausländische Investoren und Unternehmensvertreter können mit speziellen Pässen ohne größere Schwierigkeiten nach Singapur ein- und ausreisen.

Der EntrePass

Für deutsche Staatsbürger ist die Einreise ohne Visa, lediglich mit einem Reisepass möglich. Der Ausweis muss noch mindestens sechs Monate gültig sein. Deutsche Staatsbürger erhalten automatisch eine Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage. Das dürfte aber nicht in jedem Fall ausreichen, deshalb gibt es ergänzende Möglichkeiten für die Einreiseerlaubnis. Einzelpersonen die investieren, ein Unternehmen gründen oder führen möchten, werden beispielsweise durch das „Global Investor Programme“ (GIP) unterstützt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der englischsprachigen Webseite http://contactsingapore.sg/gip.

Wer seine engsten Angehörigen mitnehmen möchte, beantragt für diese am besten den EntrePass. Mehr über diesen Pass und die vielen weiteren Zugangsmöglichkeiten für Singapur steht auf der Seite des Arbeitsministeriums von Singapur: http://www.mom.gov.sg/passes-and-permits.

Die Anmeldung des Unternehmens

Der nächste Schritt zur Unternehmensgründung ist die Anmeldung der Firma. Alle Unternehmen müssen bei der Accounting & Corporate Regulatory Authority (ACRA) registriert werden. Dazu zählen auch Einzelpersonen, sowie Firmen, die für einen ausländischen Auftraggeber handeln. Will eine ausländische Firma ein Unternehmen in Singapur gründen, müssen zwei örtliche Vertreter benannt werden, die eigenverantwortlich handeln können. Diese Vertreter müssen entweder singapurische Staatsangehörige oder Personen sein, die ihren ständigen Wohnsitz in Singapur haben – oder Ausländer mit Anstellung beziehungsweise mit einem Angehörigenpass. Bestimmte Branchen benötigen darüber hinaus besondere Lizenzen. Dazu zählen das Bank- und Versicherungswesen sowie der Aktienhandel. Eine schrittweise Anleitung zur Anmeldung eines Unternehmens finden Sie auf http://www.mom.gov.sg/.

Ausländische Arbeitnehmer

In Singapur sind Fachkräfte aus dem Ausland willkommen. In der Regel sind die Beschäftigungspässe innerhalb von zwei Wochen ausgestellt. Sollte für ein kurzfristiges Projekt die Einreise eines Spezialisten erforderlich sein, kann die Genehmigung innerhalb von drei Werktagen erteilt werden. Nicht nur Landfläche, sondern vor allem auch qualifizierte Arbeitskräfte sind in Singapur knapp. Deshalb finanziert die Wirtschaftsentwicklungsbehörde Singapore Economic Development Board, kurz EDB, die Ausbildung von Ingenieuren und anderen Fachkräften. Die Ausbildungen dauern 24 Monate und finden in Einrichtungen der Ausbildungspartner statt. Für die Dauer der Ausbildung erhalten die Arbeiter ein Unterhaltsgeld. Nach Beendigung der Ausbildung sind sie verpflichtet, für zwei weitere Jahre in einem in Singapur ansässigen Unternehmen zu arbeiten.

Der Wirtschaftsbotschafter

In Deutschland hat das EDB Mitte 2017 weitere prominente Persönlichkeiten zu neuen Singapur-Wirtschaftsbotschaftern für den Mittelstand ernannt. Sie vertreten weltmarktführende Unternehmen aus Deutschland und Österreich. Die Zertifikate überreichte der Premierminister Singapurs, Lee Hsien Loong, persönlich im Rahmen der Ernennungszeremonie in München. Ernannt wurden Dr. Heinz-Jürgen Bertram, CEO der Symrise AG, Dr. Roland Gerner, Senior Advisor des Vorstands der Heraeus Gruppe, und Dr. Erich Erber, Gründer und Vorstandsvorsitzender der Erber AG. Die drei neu ernannten Wirtschaftsbotschaftern Singapurs vertreten Unternehmen, die seit über zwei Jahrzehnten in dem südostasiatischen Stadtstaat agieren. Durch die zusätzlichen Ernennungen können Unternehmen insbesondere mittelständische HighTech-Unternehmen, die auf dem asiatischen Markt Fuß fassen wollen, nun auf die Expertise und die Netzwerke von insgesamt neun Wirtschaftsbotschaftern zurückzugreifen.

Geänderte Einreisebestimmungen

Seit April 2016 gelten neue Bestimmungen für die Einreise nach Singapur. Von jedem Reisenden werden bei jeder Ein- und Ausreise die Fingerabdrücke digital eingescannt. Ausgenommen sind nur Personen unter sechs Jahren. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes weisen darüber hinaus explizit auf die teils drakonischen Strafen bei bestimmten Verstößen hin – vor allem bei Drogen und Rauschmitteln. Schon der Schmuggel einer einzelnen Stange Zigaretten kostet über 600 Euro. (mg)

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