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Besserer Schutz bei Produkt-Neueinführung

Per Versicherung sich gegen Schäden aus Patentverletzungen wappnen
Besserer Schutz bei Produkt-Neueinführung

Um sich gegen Schäden aus Patentverletzungen abzusichern, können Unternehmen jetzt auf eine neuartige Patenthaftpflicht- versicherung zurückgreifen.

Wer innovative Produkte oder Anwendungen auf den Markt bringt, riskiert dabei, die Patente Dritter zu verletzen. Denn eine vollständige Abklärung aller patentrechtlichen Risiken ist angesichts der riesigen Zahl an gültigen und schwebenden Patent- und Gebrauchsmuster-Schutzansprüchen kaum möglich. Besonders hoch ist dieses Risiko in Deutschland und den USA. Hier haben rund 50 % der Patentrechtsverletzungsklagen Erfolg, während es im Rest der Welt nur 35 % sind, betont der internationale Versicherungsmakler und Risikoberater Marsh.

Um die Risiken aus eigenen Patentrechtsverletzungen für Unternehmen kalkulierbar zu machen, bietet Marsh jetzt eine neuartige Patenthaftpflichtversicherung in zwei Varianten: Die eine deckt den europäischen Patentschutzraum ab, die andere den weltweiten Markt. Versichert sind neben den Rechtsschutzkosten für patentrechtliche Auseinandersetzungen erstmals auch der zu zahlende Schadenersatz an den Kläger – aus einem verlorenen Gerichtsstreit ebenso wie aus einem außergerichtlichen Vergleich. Je nach Police sind außerdem eventuell verlorene Entwicklungskosten, Vernichtungskosten sowie Schadenersatzforderungen von Kunden aus Nichtlieferung versichert.
Die Folgen einer patentrechtlichen Anfechtung können von Schadenersatzansprüchen über das Zurückziehen des neuen Produkts aus dem Markt bis hin zu verlorenen Investitionen aus der Entwicklung reichen – die Schäden erreichen oft Millionenhöhe und werden laut Marsh durch die allgemeine Betriebshaftpflichtversicherung nicht abgedeckt. Für Mittelständler könne deshalb ein vom Wettbewerb erfolgreich blockiertes neues Produkt schnell das Aus bedeuten. Allein rund 1500 Patentrechtsfälle werden jährlich vor deutschen Gerichten verhandelt.
„Gerade auf dem US-Markt sind die Risiken oft nur schwer einzuschätzen“, sagt Dirk Grote, Haftpflichtexperte bei Marsh Deutschland. „Alleine die Tatsache, dass ein Produkt neue Technologien nutzt oder neue Eigenschaften besitzt, bedingt bereits ein erhöhtes Risiko auf Patentrechtsverletzung. Dabei ist es nach US-Recht unerheblich, ob man ein Produkt selbst entwickelt und auch patentiert hat.“ Sehr häufig nutzen amerikanische Wettbewerber ihre Patente oder ausschließlichen Nutzungsrechte, um Konkurrenten vom Markt fernzuhalten. Patentrechtsklagen sind in den USA innerhalb kurzer Fristen und an jedem US-Gericht möglich, so dass sich der Kläger ein für ihn günstiges Gericht aussuchen kann. dk
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