Startseite » Management »

Dauer-Leiharbeiter müssen zuerst gehen

Arbeitsrecht
Dauer-Leiharbeiter müssen zuerst gehen

Über das Thema Leiharbeit wird von Arbeitgeber- wie Gewerkschaftsseite immer wieder heftig diskutiert. Letztere fürchten um die Aushöhlung der Tarifverträge und fordern seit längerem gleichen Lohn für gleiche Arbeit, auch Equal Play genannt. Für die Unternehmensseite ist Leiharbeit auch deshalb attraktiv, weil sie einen bestimmten Teil der Belegschaft flexibel halten können: Gegenüber Leiharbeitnehmern müssen bei notwendiger Personalreduzierung keine Kündigungen ausgesprochen werden. Das Unternehmen beendet einfach den Vertrag mit dem Entleiher.

Vor diesem Hintergrund ist eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Berlin-Brandenburg vom 03. März 2009 von Interesse. Ein Entsorgungsunternehmen hatte betriebsbedingt gekündigt. Der gekündigte Arbeitnehmer griff diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht an. Er wandte sich mit dem Argument gegen die Kündigung, die Arbeitgeberin solle zunächst den Einsatz der Leiharbeitnehmer beenden. Der gekündigte Arbeitnehmer hatte in der ersten Instanz Erfolg. Auch in zweiter Instanz wurde die Berufung des Unternehmens zurückgewiesen. Die Kündigung war damit nicht rechtswirksam.
Wie hat das LAG Berlin-Brandenburg seine Entscheidung begründet? Bei jeder Kündigung hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob im Betrieb vergleichbare freie Arbeitsplätze vorhanden sind. Eine Kündigung ist nämlich dann nicht sozial gerechtfertigt, wenn im Unternehmen alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Einen Arbeitsplatz, der durch einen Dauer-Leiharbeitnehmer besetzt war, wertete das Landesarbeitsgericht als „frei“ in diesem Sinne. Die Kündigung sei allein deshalb sozial ungerechtfertigt, weil der Entsorgungsunternehmer den gekündigten Arbeitnehmer auf einem Arbeitsplatz eines Dauer-Leiharbeitnehmers hätte einsetzen müssen.
In der Konsequenz führt diese Entscheidung dazu, dass den von Personalabbau betroffenen Arbeitnehmern vor Ausspruch einer Kündigung die Stellen von Dauer-Leiharbeitnehmern angeboten werden müssen. Der Einsatz von Dauer-Leiharbeitnehmern also muss vor der betriebsbedingten Kündigung von Stamm-Arbeitnehmern beendet werden.
Unsere Whitepaper-Empfehlung
Industrieanzeiger
Titelbild Industrieanzeiger 6
Ausgabe
6.2024
LESEN
ABO
Newsletter

Jetzt unseren Newsletter abonnieren

Webinare & Webcasts

Technisches Wissen aus erster Hand

Whitepaper

Aktuelle Whitepaper aus der Industrie

Unsere Partner

Starke Zeitschrift – starke Partner


Industrie.de Infoservice
Vielen Dank für Ihre Bestellung!
Sie erhalten in Kürze eine Bestätigung per E-Mail.
Von Ihnen ausgesucht:
Weitere Informationen gewünscht?
Einfach neue Dokumente auswählen
und zuletzt Adresse eingeben.
Wie funktioniert der Industrie.de Infoservice?
Zur Hilfeseite »
Ihre Adresse:














Die Konradin Verlag Robert Kohlhammer GmbH erhebt, verarbeitet und nutzt die Daten, die der Nutzer bei der Registrierung zum Industrie.de Infoservice freiwillig zur Verfügung stellt, zum Zwecke der Erfüllung dieses Nutzungsverhältnisses. Der Nutzer erhält damit Zugang zu den Dokumenten des Industrie.de Infoservice.
AGB
datenschutz-online@konradin.de