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EAC–Zertifizierung – was bedeutet das?

März 2015 ist für Exporteure eine wichtige Frist
EAC–Zertifizierung – was bedeutet das?

Spätestens ab März 2015 ist die EAC-Zertifizierung nach Eurasischer Konformität ein Muss für den Import und die Genehmigung von Produkten in der Eurasischen Zollunion.

Auch wenn viele Hersteller auf Grund der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Situation das Thema Zertifizierungen auf „Stand by“ gestellt haben, sollten sie sich rechtzeitig darum bemühen, ihre Exporterzeugnisse zertifizieren zu lassen. Ansonsten könnten sie am Schluss das Nachsehen haben nach dem Motto „keine Zertifkate – keine Lieferung“.

Grundsätzlich können sich Hersteller von Komponenten, Maschinen oder komplexen Anlagen nicht der EAC-Zertifizierung/Deklaration entziehen oder die Verantwortung auf Dritte übertragen. Zugleich steht diese Zertifizierung/Deklaration für erweiterte Produkthaftung. Daher ist auch die Adresse einer juristischen Person in einem der drei Länder der Zollunion Grundvoraussetzung, um die Zertifikate bzw. Deklarationen zu erhalten.
Die neuen EAC-Zertifikate/Deklarationen nach der Eurasischen Konformität sind nicht nur für den Import in die Länder der Zollunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan) unabdingbar. Sie beinhalten gleichzeitig auch die Berechtigung, die Produkte in diesen Ländern zu verwenden.
Noch in dem alten GOST-Zertifizierungssystem gab es die Genehmigungspflicht durch die Behörden der Rostdravnadzor (Russland), Gospromnadzor (Weißrussland) sowie der Kasachnadzor (Kasachstan). Nunmehr wurden diese Genehmigungen in die EAC-Zertifizierungen integriert.
Dies bedeutet, dass die Procedere, diese zu erlangen, um ein vielfaches aufwendiger sind. Es müssen wesentlich mehr technische Informationen und Details des jeweiligen Produktes zur Verfügung gestellt werden. Die Zertifizierung wird anhand der neuen Technischen Reglements sowie der russischen Maschinenrichtlinie durchgeführt.
Die EAC-Zertifizierung/Deklaration beinhaltet gleichzeitig eine Konformitätserklärung, vergleichbar mit dem europäischen CE-Zeichen. Allerdings liegt der große Unterschied darin, dass das EAC-Zeichen nicht über eine Eigenzertifizierung vorgenommen werden kann, sondern nur durch eine autorisierte Zertifizierungsstelle in einem der drei Länder.
EAC ist die Abkürzung für Eurasien Conformity, also Eurasische Konformität. Dieses Zeichen wird analog zum CE-Kennzeichen verwendet. Mit diesem Zeichen versehene Produkte haben alle notwendigen Konformitätsverfahren in einem der Mitgliedsstaaten der Zollunion erlangt und entsprechen deren vorgeschriebenen technischen Anforderungen.
Das EAC-Zeichen muss
  • auf Produkteinheit, Verpackung oder Begleitunterlagen angebracht werden,
  • gut sicht- und lesbar sein,
  • einfarbig dargestellt sein,
  • zur Farbe des Hintergrunds in Kontrast stehen,
  • dauerhaft angebracht und
  • mindestens 5 mm groß sein. •
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