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Ersatzteillieferungen nach China sorgfältig planen

CCC-Kennzeichen: Maschinenbauer wissen oft zu wenig über geltende Regeln
Ersatzteillieferungen nach China sorgfältig planen

In China ist häufig das CCC-Kennzeichen für Ersatzteile von Maschinen- und Anlagen erforderlich. Nur wer sich im Vorfeld mit den Anforderungen und möglichen Alternativen beschäftigt, erlebt kein böses Erwachen.

Auf den ersten Blick dient die CCC-Zertifizierung dem Verbraucherschutz. Das Sicherheitskennzeichen der „China Compulsatory Certification“ betrifft Computer, Audio-, TV- und Videogeräte, Haushaltsgeräte, elektrische Handwerkzeuge, Kraftfahrzeuge und medizinische Geräte. Bei näherem Hinsehen sind allerdings auch elektrische Komponenten wie Leitungen, Kabel, Schalter, Sicherungen und Motoren betroffen, die in industriellen Anwendungen eingesetzt werden.

Deshalb sind Hersteller von Maschinen und Anlagen betroffen, auch wenn deren eigenen Produkte nicht zertifizierungspflichtig sind. Immer dann nämlich, wenn abzusehen ist, dass auch einzelne Komponenten als Ersatzteile nach China geliefert werden müssen, sollte man sich mit der CCC-Zertifizierung vertraut machen. Da diese Komponenten allerdings in der Regel nicht zur eigenen Wertschöpfung von Maschinen- und Anlagebauern gehören, ist eine Zertifizierung aus wirtschaftlichen Gründen für sie nicht sinnvoll.
Dennoch bestehen Möglichkeiten, die Ersatzteilversorgung sicherzustellen. Dazu zählen Negativbescheinigungen, Sondergenehmigungen und das „Testing Processing Program“ auch „Low Volume Regel“ genannt. Wer diese Verfahren anwenden möchte, sollte sich sorgfältig darauf vorbereiten.
Für die Durchsetzung der CCC-Zertifizierung ist der chinesische Zoll zuständig. Da er sich dabei sehr stark an einem CCC-Katalog mit circa 500 Zolltarifnummern orientiert, ist es unerlässlich, sich einen Überblick über die Zolltarifnummern der Ersatzteile zu verschaffen.
Der HS-Code gibt einen ersten Hinweis darauf, ob eine Ware zertifizierungspflichtig ist. HS heißt Harmonisiertes System und bedeutet, dass die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer in allen WTO-Ländern identisch sind. Vergleicht man den HS-Code der deutschen Zolltarifnummern mit den HS-Codes des CCC-Katalogs und kann keine Übereinstimmung feststellen, ist dieses Produkt aus CCC-Sicht unbedenklich. Stimmt der HS -Code eines Ersatzteils mit einem HS-Code im CCC-Katalog überein, muss die Komponente noch nicht automatisch zertifizierungspflichtig sein.
Als erstes sollten die Maschinen- und Anlagenbauer bei den Zulieferern dieser kritischen Komponenten um Informationen zur CCC-Zertifizierung nachsuchen. Nur wenn dort kein Wissen über diese Zertifizierung besteht, ist eine verbindliche Auskunft einzuholen. Nach Abschluss der technischen Prüfung, kann eine genaue Aussage zum weiteren Vorgehen getroffen werden.
Um herauszufinden, was zu tun ist, ist eine detaillierte Prüfung anhand bestimmter Parameter wie beispielsweise elektrische Anschlusswerte, technische Standards, Anwendung und Einsatzort erforderlich.
Bei der Überprüfung können folgende vier Fälle eintreten:
  • Die Produkte stehen explizit auf der Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte. In diesem Fall können diese Produkte nur noch mit CCC-Zertifikat oder Sondergenehmigung nach China exportiert werden.
  • Die Zolltarifnummer des Produkts fällt unter eine der Zolltarifnummern, die aufgrund der aktuellen Zollbestimmungen zertifizierungspflichtig sind. Die Spezifikation des Produktes liegt jedoch nicht im Bereich der zertifizierungspflichtigen Produkte. In diesem Fall wird die Ausstellung einer Negativbescheinigung empfohlen.
  • Die Zolltarifnummer des Produkts fällt nicht unter eine der Zolltarifnummern, die aufgrund der aktuellen Zollbestimmungen zertifizierungspflichtig sind. In diesem Fall kann das Produkt aus CCC-Sicht ohne Bedenken nach China geliefert werden.
  • Für eine Reihe von Produkten besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Zertifizierung. Ablauf und Kosten entsprechen der CCC-Zertifizierung.
Für die meisten Maschinen- und Anlagenbauer besteht das Hauptproblem in der Vielzahl von Teilen. Deshalb steht am Anfang immer die Eingrenzung auf die potenziellen Problemfälle (siehe Grafik):
In einem ersten Schritt sollte man die Liste aller benötigten Teile auf die typischen Ersatzteile reduzieren. Als nächsten Schritt benötigt man die Zolltarifnummern dieser Ersatzteile. Nur wenn eine Zolltarifnummer in den ersten sechs Ziffern mit einer der 495 Zolltarifnummern des aktuellen CCC-Produktkatalogs übereinstimmt, handelt es sich dabei um ein kritisches Teil. Bei den Teilen, die nicht aus eigener Fertigung stammen, sollte der Einkauf bei den Zulieferern Informationen zur CCC-Zertifizierung anfragen. Nur für Teile aus eigener Fertigung und bei denen die Zulieferer über keine Informationen zur CCC-Zertifizierung verfügen, ist eine technische Überprüfung unbedingt empfehlenswert.
Ebenso ist des Thema Private Label Products ein mögliches Instrument, um das After Sales-Geschäft in China zu optimieren. Maschinen- und Anlagenbauer, die vermeiden möchten, dass ihre Kunden Ersatzteile direkt beim Hersteller beziehen, können diese Zulieferer mit dem eigenen Firmenlogo versevomhen lassen. Sollte der Hersteller für dieses Produkt ein CCC-Zertifikat besitzen, wäre die Verwendung des CCC-Kennzeichens unter einem anderen Namen nicht gestattet. Das chinesische Zertifizierungsgesetz sieht in solchen Fällen die Möglichkeit von sogenannten Private Label Products vor. Dabei wird die Firma, deren Logo vom Hersteller auf das Produkt aufgebracht wird, mit ins Zertifikat des Herstellers aufgenommen.
Stefan Fischer, Geschäftsführer Cisema GmbH, München
Der Leitfaden „Zertifizierung in China – China Compulsory Certificate (CCC)“ von Stefan Fischer ist im Mendel-Verlag, Witten, erschienen. Er beschreibt den Prozess der Zertifizierung und enthält die wichtigsten Bestimmungen, Adressen und Formulare. (Bestellung unter: info@cisema.de oder Tel. (089) 74849955
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