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Kleine Betriebe, große Erfindungen

Innovationsgutscheine: Professionelle Unterstützung für kleine Unternehmen
Kleine Betriebe, große Erfindungen

Kleine Betriebe, große Erfindungen
„Bei den Innovationsgutscheinen ist das Aufwand-Nutzen-Verhältnis optimal für den Entwickler“, sagt Innovationsberater Maragudakis
Die innovative Idee ist da. X-mal durchdacht. Das könnte doch ein Schlager werden! Aber wie weiter? In dieser Situation helfen fünf Bundesländer und der Bund durch unbürokratische „Innovationsgutscheine“ – für kleine Unternehmen ein Erfolgsmodell.

Die zündende Idee kam Roland Gebert vor einem Jahr. Ein „doppelter Zufall“– wie so oft bei Innovationen – brachte den Chef eines 15 Mann großen Metallbaubetriebs in Neuenstein darauf, wie er das altbekannte Problem eines Kunden elegant lösen konnte: Nämlich überlange, bis zu 600 mm große Schrauben maschinell sortiert abzulegen. Bisher fallen sie chaotisch vom Förderband in eine Box. Geberts Idee klingt einfach: „Wir nehmen die Schrauben wie in einem Kamm auf und legen sie geordnet ab.“ Dieses Handling erspart das manuelle Sortieren durch bislang 16 Mitarbeiter beim Kunden. Und es verfünffacht die Packungsdichte. Für das Härten genügen fortan viel kleinere Ofen-Flächen.

Natürlich stellt sich die Frage, ob denn keiner zuvor auf diese brillante Idee gekommen ist. Um dies zu klären, beantragte Roland Gebert einen „Innovationsgutschein A“ des Landes Baden-Württemberg. Er gestattete ihm, eine Patent-Recherche mit einem Eigenanteil von nur 625 Euro in Auftrag zu geben. Innovationsberater Michael Maragudakis, Inhaber von MC Maragudakis Innovation aus Oberstenfeld, übernahm den Auftrag und brachte Gewissheit: es gibt kein entsprechendes Patent. Jetzt konnte Gebert die Entwicklung abschließen und zum Patent anmelden. Für F&E-Dienstleistungen hätte er noch den Gutschein B beantragen können. Doch das schloss der Erfinder aus: „Diese Entwicklung wollte ich nicht aus dem Haus geben, die Maschine musste ich schon selbst bauen.“
Baden-Württemberg (BaWü) hat die Innovationsgutscheine im Februar 2008 als erstes Bundesland eingeführt. „Ich habe noch kein besseres Fördermodell gesehen“, urteilt Michael Maragudakis, seit 1997 als Unternehmer in der Innovationsberatung tätig. „Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis ist optimal. Die Anträge sind in höchstens zwei Stunden ausgefüllt und die Unternehmen bekommen meist in von vier bis sechs Wochen einen Bescheid.“ Laut Statistik liegt die Bewilligungsrate bei über 80 %.
Bisher sind in BaWü 1500 Anträge eingegangen, 1090 Unternehmen haben bereits einen Gutschein erhalten (Stand 31. Oktober). Interessanterweise wurden über 75 % von ihnen bisher auf keine Weise gefördert. Und 46 % haben weniger als fünf Mitarbeiter. Die Gutscheine erweisen sich somit als Einstiegshilfe in die Innovationstätigkeit, besonders für Kleinbetriebe. Wirtschaftsminister Ernst Pfister ist sich daher „sicher, dass dieser niederschwellige Ansatz ein fester Baustein in der Innovationsförderung des Landes wird“.
BaWü vergibt die Gutscheine für Untersuchungen vor einer Entwicklung (wie Patent-, Technologie- und Marktrecherchen oder Machbarkeitsstudien) in Höhe von 2500 Euro (Kategorie A) und für Entwicklungsdienstleistungen in Höhe von 5000 Euro (Kategorie B). A deckt bis zu 80 % der Ausgaben ab, B maximal 50 %. Förderberechtigt sind Unternehmen mit höchstens 100 Mitarbeitern und 20 Mio. Euro Jahresumsatz. Vergleichbare Programme haben inzwischen auch Bayern, NRW, Brandenburg, Sachsen und der Bund aufgelegt (in Sachsen „InnoPrämie“ genannt) mit jeweils abweichenden Regelungen.
Die Patentrecherche ist für Berater Maragudakis das „Schlüsselkriterium eines effizienten Innovationsprozesses“. Ihren Anteil von bisher nur 5 % an den A-Ausgaben hält der Mathematiker und Betriebswirt darum für einen Schönheitsfehler in der Statistik. Denn die Patentrecherche klärt, ob eine Erfindung überhaupt erfolgversprechend ist. Deckt sie auf, dass die Idee bereits geschützt ist, bewahrt sie den Erfinder vor nutzlosen Investitionen in Zeit und Geld – „oder zeigt ihm, wie er die Puzzle-Teile seiner Neuerung so zusammensetzen kann, dass sie keine Patente verletzt und selbst patentfähig wird“.
Olaf Stauß olaf.stauss@konradin
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