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Sanierung: Mit Eigenverwaltung raus der Coronakrise

Sanierung im Insolvenzverfahren
Miksch schafft Sanierung per Eigenverwaltung

Im Herbst soll sie kommen – die Insolvenzwelle. Doch eine Pleite muss nicht das Ende für das Unternehmen bedeuten. Die Miksch GmbH hat sich durch eine Eigenverwaltung erfolgreich saniert. Geschäftsführer Alexander Miksch blieb weiterhin am Ruder und führte die Sanierungsmaßnahmen selbstständig durch.

Markus Haase
Unternehmensberatung Falkensteg GmbH in Frankfurt/M.

Der schwäbische Maschinenbauer Miksch ist spezialisiert auf die Herstellung von Werkzeugwechselsystemen für Maschinen. Mitte 2018 geriet er unverschuldet in die Zahlungsunfähigkeit. Auslöser waren Zahlungsausfälle mehrerer größerer Kunden, die das Göppinger Unternehmen in die existenzielle Krise stürzten. „Das war ein Schock für uns, aber es war für uns vom ersten Moment klar: Wir wollen unser Unternehmen erhalten, denn wir sind für unsere Kunden wichtig und uns sollte es weitergeben. Deshalb haben wir uns für eine grundlegende Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung entschieden“, erinnert sich der geschäftsführende Gesellschafter Alexander Miksch.

Handlungsoptionen im Verfahren

Der Mittelständler nutzte damit ein Sanierungsverfahren, das der Gesetzgeber vor acht Jahren deutlich verbesserte. Dennoch wird die Eigenverwaltung kaum genutzt. In den vergangenen drei Jahren mussten jeweils rund 50 Maschinenbauer mit einem Umsatz von mehr als 10 Mio. Euro eine Insolvenz anmelden. Der Anteil der Eigenverwaltungsverfahren blieb dabei konstant bei jährlich 19 Verfahren. Selbst in der Pandemiezeit stieg der Anteil nur unwesentlich auf 41 %.

In der Eigenverwaltung hat der Unternehmer den gesamten Sanierungsprozess selbst in der Hand: die Entwicklung der Maßnahmen und die Umsetzung. Kernstück des Verfahrens ist ein Sanierungs- bzw. Insolvenzplan. „Er zeigt auf, wie das Unternehmen entschuldet werden kann und wie die zukünftige Ausrichtung gestaltet wird. Der Plan wird am besten im Konsens mit den Gläubigern erstellt und muss von diesen bestätigt werden“, erklärt Insolvenzrechtler Marc-Philippe Hornung von der Kanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz. Hornung hatte die Konzeption und Erstellung des Insolvenzplans bei Miksch begleitet. Damit den Gläubigern im Verfahren keine Nachteile entstehen, übernimmt zudem ein Sachwalter eine Kontroll- und Überwachungsfunktion. Er prüft die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.

Liquidität wird verbessert

Trotz Zahlungsunfähigkeit wird für eine Sanierung in der Eigenverwaltung Liquidität benötigt. Die Insolvenzordnung ermöglicht mit einer Vielzahl von Maßnahmen, die Liquidität spürbar zu verbessern. So entlastet das Insolvenzgeld, das maximal für drei Monate von der Agentur für Arbeit übernommen wird, die Lohn- und Gehaltszahlungen. Auf das Insolvenzgeld wird später nur eine Quote gezahlt. Die außerhalb einer Insolvenz kaum tragbaren Personalum- und abbaukosten sind gesetzlich auf zweieinhalb Monatsgehälter begrenzt.

Ungesicherte Verbindlichkeiten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen, sind einfache Insolvenzforderungen. Sie werden erst später im Verfahren quotal bedient.

Zur Umgestaltung des Geschäftsmodells können unprofitable Kundenaufträge oder nicht mehr betriebsnotwendige Verträge, zum Beispiel langlaufende Miet- oder Leasingverträge, mit einer Frist von maximal drei Monaten gekündigt werden. Umgekehrt ist eine Kündigung durch den Vermieter oder Leasinggeber ausgeschlossen. Allerdings muss das Unternehmen die mietvertraglichen Pflichten erfüllen.

Gesundes Geschäftsmodell entwickeln

Der Gang zum Insolvenzgericht muss nach der persönlichen Erfahrung von Alexander Miksch nicht das endgültige Aus für ein Unternehmen bedeuten. Als der Gesetzgeber 2012 das Verfahren der Eigenverwaltung in der Insolvenzordnung optimierte, war das Ziel klar: Fortführung des Unternehmens und der Erhalt der Arbeitsplätze. Das könnte nun vielen Unternehmen helfen, wenn sie von staatlichen Hilfsmaßnahmen nicht profitieren können oder diese nicht ausreichen. „In der Corona-Pandemie gehen häufig Aufträge zurück, Umsätze brechen komplett weg oder Produkte werden gänzlich überflüssig. In der Eigenverwaltung kann ein gesundes Geschäftsmodell entwickelt werden, das im Lockdown und nach Corona funktioniert“, so Sebastian Wilde, Partner der Unternehmensberatung Falkensteg, der den Mittelständler bei den operativen Restrukturierungsmaßnahmen unterstützte.

Viele Handlungsoptionen bei weiterlaufendem Geschäftsbetrieb

Die familiengeführte Miksch GmbH hatte sich rechtzeitig für die „zweite Chance“ entschieden. Somit blieben viele Handlungsoptionen, während der Geschäftsbetrieb unverändert weiterlief. In dem Verfahren fokussierte sich der Maschinenbauer auf profitable Bereiche und Randbereiche wurden zurückgefahren. Darüber hinaus wurden die Lagerhaltung und deren Prozesse optimiert sowie Überbestände abgebaut, um weniger Kapital zu binden. 45 von 48 Arbeitsplätzen konnten am Standort in Göppingen langfristig gesichert werden. Gleichzeitig erfolgte der anstehende Generationenwechsel auf der Ebene der Gesellschafter. Alexander Miksch wurde Alleingeschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter der Miksch GmbH.

Berater mit Expertise im Insolvenzrecht und im Krisenmanagement

In der Regel wird das Unternehmen in der Eigenverwaltung von Sanierungsexperten unterstützt. „Das Verfahren ist aufgrund der insolvenzrechtlichen Vorgaben sehr komplex. Deshalb sollte die vorhandene Geschäftsführung professionell begleitet werden“, erläutert Sebastian Wilde. Neben der Expertise im Insolvenzrecht und im Krisenmanagement sollte der Sanierungsberater fundiertes Branchen-Know-how mitbringen. Er kann zwar das langjährige Wissen der Unternehmensleitung über Kunden, Lieferanten und Produktionsverfahren nicht ersetzen, aber die Benchmarks bei Einsparmöglichkeiten, Kostenstrukturen und Erträge identifizieren und tragfähige Lösungen umsetzen.

Tutorials für Unternehmer

Viele Beispiele über erfolgreiche Eigenverwaltungsverfahren sind laut Alexander Miksch kaum zu finden. Damit fehle den Unternehmen eine Orientierungshilfe. „Gerade in der Corona-Krise möchte ich betroffenen Unternehmen Mut machen, den Weg der Eigenverwaltung zu gehen und anhand unserer Vorgehensweise wichtige Hinweise geben, was man in diesem Verfahren beachten muss“, betont der Geschäftsführer. Mittlerweile hat er mehrere Tutorials im Internet veröffentlicht. Unter www.erfolgreiche-eigenverwaltung.de gibt er seine Erfahrungen aus dem Verfahren weiter und berichtet über die wichtigsten Eckpunkte. Anhand von Meilensteinen wird der Erfahrungsbericht um persönliche Einschätzungen ergänzt, welche Entscheidungen und Umstände besonders relevant für den Erfolg waren.

Hier geht es zu den Tutorials von Alexander Miksch: www.erfolgreiche-eigenverwaltung.de

Kontakt:

Falkensteg GmbH
Cecilienallee 54–55
40474 Düsseldorf
Tel. +49 211 54 76 63 0

www.falkensteg.com

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