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So klappt es mit der Zuwanderung von IT-Spezialisten

Neues Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt Hürden herab
So klappt es mit der Zuwanderung von IT-Spezialisten

So klappt es mit der Zuwanderung von IT-Spezialisten
Land in Sicht: Auf einige unsinnig hohe Hürden, die die Zuwanderung von Fachkräften behindern, verzichtet das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz. Bild: konradbak/.stock.adobe.com
Wie kann Zuwanderung von IT-Fachkräften trotz aller Hürden zu einer Erfolgsgeschichte werden? Der IT- und Engineering-Dienstleister Ferchau berichtet aus seiner Alltagspraxis über die EU Blue Card, beschleunigte Fachkräfteverfahren und gezielte Weiterbildungsmaßnahmen.

» Rainer Dockhorn-Kelly, Regionalleiter Baden-Württemberg Mitte-West, Ferchau

In den kommenden Jahren werden Tausende IT-Fachkräfte aus der Baby-Boomer-Generation in den Ruhestand gehen. Ohne eine Zuwanderung qualifizierter Mitarbeitender wird sich diese Lücke nicht schließen lassen. Dennoch stehen Unternehmen erheblichen rechtlichen und bürokratischen Hürden gegenüber, die das Anwerben von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten erschweren. 

Als Antwort auf diese Herausforderungen hat die EU bereits 2012 die „EU Blue Card“ eingeführt. Sie ermöglicht hochqualifizierten Drittstaatsangehörigen und ihren Familien Daueraufenthalt und Arbeiten in den EU-Staaten. In sogenannten Mangelberufen, zu denen neben Medizinern auch Naturwissenschaftler, Mathematiker und IT-Fachkräfte zählen, galten dafür von Anfang an abgesenkte Anforderungen.

Die Ferchau GmbH, ein IT-Dienstleister, nutzt diese Möglichkeit bereits seit Jahren. Dabei stellt das gezielte Recruiting geeigneter Fachkräfte aus dem Ausland noch die kleinste Übung im gesamten Prozess dar. Denn wie so oft in Deutschland müssen jede Menge Hindernisse überwunden werden. Beispielsweise war in der Vergangenheit der Nachweis von Deutschkenntnissen eine unsinnig hohe Anforderung für IT-Spezialisten, die in ihrem Berufsalltag ohnehin häufig in erster Linie Englisch sprechen. Und auch die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse führte und führt nach wie vor häufig zu Unsicherheiten und Extrarunden.

Verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen

Einigen dieser Kritikpunkte will die Bundesregierung nun mit dem ab Herbst 2023 geltenden neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz begegnen. So wird für IT-Fachkräfte etwa auf den Nachweis von Deutschkenntnissen verzichtet. Zudem genügen dann mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und ein im Ausland erworbener und dort staatlich anerkannter Berufsabschluss – ergo: Der Abschluss muss nicht mehr zuvor in Deutschland anerkannt werden. Ein wichtiger Schritt.

Weiterhin setzt die Bundesregierung einen Vorschlag der IT-Branche um, indem sie eine „Chancenkarte“ einführt, die auf einem Punktesystem basiert. Dieses Verfahren ist für Menschen gedacht, die zwar noch kein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, aber Potenzial für den Arbeitsmarkt in Deutschland mitbringen. Zu den Kriterien zählen Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug sowie Alter und Arbeitspotenzial der Lebens- oder Ehepartner. Und noch eine sinnvolle Neuerung soll es geben: Asylbewerber, die vor dem 29.03.23 eingereist sind und eine gesuchte Qualifikation aufweisen oder sich bereits in einem entsprechenden Arbeitsverhältnis befinden, können ihren Asylantrag zurücknehmen und stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft beantragen – ohne zuvor ausreisen und ein Visum beantragen zu müssen.

Unternehmen als Partner ihrer zugewanderten Mitarbeitenden

Wie auch bundesweit, ist die Anzahl der Mitarbeitenden in Baden-Württemberg, die Ferchau über die EU Blue Card gewinnen konnten, in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2020 waren es 11 (bundesweit 38). 2021 konnte das Unternehmen in Baden-Württemberg bereits 32 Kollegen zählen, die auf diese Weise nach Deutschland kamen (bundesweit 91) – und 2022 waren es schon 41 (106 bundesweit).

Dabei hat es sich als unumgänglich erwiesen, wesentliche Integrationsprozesse von Arbeitgeberseite zu begleiten – beispielsweise als Wegweiser durch die deutsche Bürokratie oder mit Hinweisen auf öffentliche Weiterbildungsangebote. Die allermeisten Kollegen aus dem Ausland nehmen diese Angebote sehr gerne und mit hohem Engagement an.

Denn in die komplexe rechtliche Materie und bürokratischen Abläufe sollten sich ein oder mehrere Mitarbeitende aus der Personalabteilung gezielt einarbeiten. Ein Beispiel sind die sogenannten Fiktionsbescheinigungen. Wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann, weil etwa noch Unterlagen fehlen, weist eine solche Bescheinigung das Bestehen eines vorläufigen Aufenthaltsrechts nach. Ferchau unterstützt betroffene Mitarbeitende bei diesem ausländerrechtlichen Prozess. Ähnliches gilt für das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren. In enger Abstimmung zwischen dem Arbeitgeber und der zuständigen Ausländerbehörde, lassen sich die erforderlichen Zustimmungen und Antragstellungen damit deutlich schneller absolvieren als mit den Standardverfahren.

Gezielte Weiterbildungsmaßnahmen

Neben den rechtlichen Aspekten liegt es darüber hinaus im gemeinsamen Interesse von Arbeitgeber und Mitarbeitenden, für die jeweilige Stelle erforderliche oder sinnvolle Qualifikationsmaßnahmen umzusetzen. In der auf Mobility spezialisierten Niederlassung in Stuttgart hat Ferchau so mehrere Bluecard-Inhaber in dem für die Automotive-Industrie wichtigen Bereich Functional Safety zertifiziert. Ähnliche Beispiele finden sich im gesamten Tätigkeitsspektrum des Unternehmens – vom IT-Outsourcing über die Implementation oder Verbesserung von Cybersecurity, Softwareentwicklung und -testing, IT-Administration bis hin zum Aufbau von privatwirtschaftlichen oder öffentlichen IT- Infrastrukturen. In diesem Zusammenhang hat auch für Fachkräfte aus dem Ausland das Thema Purpose einen hohen Stellenwert.

Zusammengefasst bleibt das Zuwanderungs- und Ausländerrecht nach wie vor sicherlich kompliziert und enthält immer noch manche Hürden. Doch die Gesetzeslage entwickelt sich in die richtige Richtung. Unternehmen sind gut beraten, die darin liegenden Chancen zu erkennen und konsequent zu nutzen – dann klappt es auch mit IT-Fachkräften aus dem Nicht-EU-Ausland.

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