Produktpiraterie | Plagiate verursachen in der Industrie Milliardenschäden. Doch nicht nur das: Nachahmerprodukte in minderer Qualität können schwerwiegende Folgen haben und im Extremfall Menschenleben kosten. Ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg stärkt jetzt die Rechte der Originalteile-hersteller.
Im dort zu entscheidenden Fall hatte ein Mitbewerber eine vom Originalhersteller Stäubli seit über 30 Jahren etablierte Schnellkupplung nahezu identisch kopiert und im Markt damit geworben, dass die Kopie mit der Originalkupplung beziehungsweise den Originalkupplungsteilen „kompatibel“ sei. Das OLG hat diese Kompatibilitätswerbung als wettbewerbswidrig untersagt und den Kopierer zur Zahlung von Schadensersatz an den Originalhersteller verurteilt. Das Gericht ging sogar noch weiter und untersagte dem Kopierer den Vertrieb der Nachbau-Schnellkupplungen, weil diese die Wertschätzung der Produkte des Originalherstellers beeinträchtigen würden. „Diese Entscheidung bringt eine gewisse Rechtssicherheit in die gefährliche Grauzone der Kopierindustrie“, ist Stäubli-Geschäftsführer Heinz Maisel überzeugt. Das Urteil schütze sowohl Anwender, denen bei Verwendung von Plagiaten ein erheblicher Schaden entstehen kann, als auch die Rechte der Originalteilehersteller. „Zudem hat dieses Urteil mit Sicherheit eine abschreckende Wirkung auf Produktpiraten.“ •
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