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Wirtschaftssanktionen – und jetzt?

Verstöße können kleineren Unternehmen die Existenz kosten
Wirtschaftssanktionen – und jetzt?

Wirtschaftssanktionen – und jetzt?
Alle Exporte nach Russland und an russische Unternehmen müssen auf den Prüfstand - im Bild Internationalverkehr auf der Transsibirischen Eisenbahn. Bild: Mat- thias Krüttgen/Fotolia
Russland-Handel | Gibt es noch erfolgreiche Geschäfte mit Russland in Zeiten von Sanktionen? Ja, wenn man sich an die Grundlagen der gesetzlichen Vorschriften hält.

Roswitha Backes Geschäftsführerin E3M Business Consulting GmbH, Ludwigsburg, www.e3m-consulting.de

Die von der Europäischen Union erlassenen Wirtschaftssanktionen (Verordnungen siehe http://eurlex.europe.eu) richten sich gegen natürliche und juristische Personen in Russland. Einerseits umfassen die Sanktionen ein Einreiseverbot in die Staaten, die diese verhängt haben. Andererseits wird das Vermögen der aufgelisteten Personen in diesen EU-Ländern eingefroren, ohne dabei das Eigentumsrecht zu verlieren. Überdies ist es verboten, Rechtsgeschäfte mit ihnen abzuwickeln, also weder sie zu finanzieren noch Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 90 Tagen zu gewähren. Dies betrifft auch die von diesen Personen kontrollierten Unternehmen wie auch ein Umgehen der Sanktionen, etwa durch Zahlungen über Dritte oder Abtretung von Rechten.
Ferner verbieten die EU-Sanktionen russischen Banken mit einer staatlichen Beteiligung von mehr als 50 %, neue Wertpapiere in der EU zu verkaufen. Ausgesprochen wurden auch Lieferverbote von Hochtechnologien, insbesondere im Bereich der Ölförderung. Nach weiteren Angaben der Beratungs- und Prüfungsgesellschaft Rödl & Partner ist es zudem verboten, Investitionen mit der Republik Krim und der Stadt Sevastopol zu tätigen. Zudem besteht ein Verbot der Stattgabe von Klagen zu „sanktionierten“ Rechtsgeschäften.
Konkret wurden dabei Lieferverbote für Rüstungsgüter wie Waffen und Munition ausgesprochen. Bei sogenannten Dual-Use-Produkten werden Lieferungen im Zusammenhang mit einer militärischen Verwendung oder einem militärischen Empfänger untersagt. Einbezogen sind auch Produkte sowie Technologien aus dem Bereich der Energiegewinnung. Das heißt, alle Exporte nach Russland und an russische Unternehmen müssen auf den Prüfstand. Auf kleinere Unternehmen, die dagegen verstoßen, kann sich dies existenziell auswirken.
Wichtig für jedes Unternehmen, das in einer direkten Geschäftsbeziehung mit einem russischen Unternehmen steht oder als Drittleister fungiert, ist es, die politische Entwicklung und deren Maßnahmen zu beobachten, das Risiko von Verstößen zu minimieren und damit auch die Compliance-Richtlinien einzuhalten. •
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