Verwendet ein Unternehmen in der Werbung eine Bezeichnung zusammen mit dem Zusatz „®“, obwohl es für den betreffenden Begriff überhaupt keine Markenrechte hat, so ist dies regelmäßig eine wettbewerbsrechtliche Irreführung. Hierauf verweist Rechtsanwalt Mathias Zimmer-Goertz von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft (DASV) e.V., Kiel, unter Hinweis auf ein BGH-Urteil vom 26. Februar 2009 (Az. I ZR 219/06). Eine Firma hatte die Bezeichnung „Thermoroll®“ in seiner Werbung benutzt, ohne Inhaber einer solchen Marke zu sein oder zumindest aufgrund eines Lizenzvertrages zur Nutzung einer solchen Marke berechtigt zu sein. Bei der Verwendung des ®-Zeichen erwartet nach Ansicht der Richter die angesprochen Zielgruppe, dass der betreffende Begriff auch als Marke für den Verwender eingetragen ist oder der Verwender mit dem Markeninhaber einen Vertrag über die Nutzung geschlossen hat.
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