Um den Erwartungen von Kunden, Öffentlichkeit und Mitarbeitern gerecht zu werden, achten viele Unternehmen unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben schon heute auf eine nachhaltige Unternehmensstrategie. Maßstab dafür ist ein nachhaltiges Handeln, das die schonende Nutzung und gerechte Verteilung von Ressourcen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung beinhaltet. Als Maßstab für nachhaltiges Handeln werden die sogenannten ESG-Kriterien (Environmental, Social & Governance) herangezogen. Im Kern besteht das Ziel des nachhaltigen Handelns aus umweltschonenden Praktiken, der Förderung sozialer Gerechtigkeit sowie der Beibehaltung einer ethischen Unternehmensführung. Unternehmer können ihre Betriebe beispielsweise ökologisch nachhaltiger gestalten, indem sie statt konventioneller Dienstwagen elektrisch betriebene Fahrzeuge zur Verfügung stellen. Auf der sozialen Ebene spiegelt die Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes die zunehmende Bedeutung von sozialer Nachhaltigkeit wider. Durch dieses Gesetz werden Unternehmer dazu verpflichtet, entlang der gesamten (internationalen) Lieferkette jegliche Menschenrechte zu schützen. Es zeigt sich bereits, dass nachhaltiges Handeln für Unternehmen wegen der großen Bedeutung von ökologischen und sozialen Fragen sowie dem aktuellen Gesellschaftsklima unumgänglich ist.
Kampf um die besten Talente
Daher setzen immer mehr Unternehmen über die Vergütungssysteme Anreize zum nachhaltigen Handeln. Dabei fließen die relevanten Nachhaltigkeitsaspekte nicht nur in den variablen Vergütungsanteil. Denn unter dem Aspekt einer sozialen Nachhaltigkeit gilt der Grundsatz einer gleichwertigen Vergütung von Männern und Frauen auch für die fixe Vergütung. Eine entsprechende Verpflichtung geht zwar schon aus dem Entgelttransparenzgesetz hervor, allerdings verstärkt die aktuelle Nachhaltigkeitsdiskussion diese Zielsetzung, weil auch die Arbeitgeberattraktivität im Kampf um die besten Talente zählt. Es ist somit für Unternehmen wichtig, nachhaltig zu handeln und zu vergüten, um ein zeitgemäßer und attraktiver Arbeitgeber zu sein. Unternehmen können die Nachhaltigkeitsziele in die Zielvereinbarungen für Führungskräfte und Arbeitnehmer aufnehmen. Sie können – je nach Tätigkeitsbereich – beispielsweise auf die Reduzierung der eigenen CO2-Emissionen durch sinnvolle Vorgaben zur Beheizung der Büroräume gerichtet sein. Darüber hinaus können Ziele auch die Diversität auf allen Mitarbeiterebenen beinhalten. Um das Bewusstsein für die Bedeutung von nachhaltigem Handeln bei den Arbeitnehmern zu bestärken, kann auch die Durchführung oder Teilnahme an Schulungen zum Thema Nachhaltigkeit/ESG als Ziel vereinbart werden. Auch im Rahmen der jeweiligen Unternehmens- und Geschäftsstrategie können Ziele entsprechend formuliert werden. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, das Vergütungssystem in regelmäßigen Abständen zu evaluieren, ob die bisher formulierten Ziele weiterhin angemessen sind oder ob sie durch neue Ziele ersetzt oder ergänzt werden sollten. Soweit in einem Unternehmen auch ein Betriebsrat gewählt ist, ist zu beachten, dass dieser beim Implementierungsprozess von Nachhaltigkeitszielen in das Vergütungssystem einbezogen wird. Durch die Einbeziehung des Betriebsrats wird sichergestellt, dass die bestehenden Mitbestimmungsrechte erfüllt werden und dass die Nachhaltigkeitsmaßnahmen von der Belegschaft positiver aufgenommen werden.
Investoren achten auf Nachhaltigkeit
Für einige Unternehmen bestehen bereits heute gesetzlich zwingende Vorgaben für die Implementierung von Nachhaltigkeitszielen in das bestehende Vergütungssystem. Dazu gehören bislang jedoch lediglich börsennotierte Unternehmen und Finanzmarktteilnehmer. Gerade Finanzinstitute und Investoren nehmen deshalb immer mehr nachhaltige und grüne Projekte in ihre Finanzierungs- und Anlagemandate auf. Dadurch werden von Finanzinstituten und Investoren bei Investitionen und Kreditvergaben neben anderen Kriterien nun auch ökologische, soziale und Governance-Aspekte (ESG) berücksichtigt. Finanzinstitute und Investoren achten insbesondere darauf, welche Unternehmen hohe Nachhaltigkeitsstandards einhalten und machen ihre Anlage- und Finanzierungsentscheidungen auch von Nachhaltigkeitsaspekten abhängig. Zahlreiche Unternehmen haben deshalb bereits Nachhaltigkeitsziele – auch ohne gesetzliche Verpflichtung – in ihre Vergütungssysteme aufgenommen und sich hierbei vorzugsweise an den ESG-Kriterien orientiert. In Anbetracht der Entwicklungen zur Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten ist damit zu rechnen, dass bereits bestehende gesetzliche Vorgaben auch auf andere Branchen ausgeweitet und verschärft werden. Daher sollten Unternehmen zur effektiven Umsetzung von Nachhaltigkeitsaspekten in ihrer Unternehmens- und Geschäftsstrategie auch das Vergütungssystem entsprechend anpassen. Im Ergebnis empfiehlt es sich aktuell für jeden Arbeitgeber, eine ESG-konforme Vergütungspolicy und – soweit relevant – eine entsprechende Betriebsvereinbarung für ein faires und nachhaltiges Vergütungssystem abzuschließen.
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Im Überblick
Nachhaltiges Handeln bindet nicht nur Talente, sondern sichert auch Investitionen und Kredite.