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10-Punkte-Plan für Exporte nach China

Kreditversicherer erstellt Checkliste für erfolgreiche Geschäfte mit chinesischen Kunden
10-Punkte-Plan für Exporte nach China

10-Punkte-Plan für Exporte nach China
Nicht alle Waren können ohne weiteres nach China exportiert werden. Es ist wichtig zu wissen, unter welche Kategorie die Ware fällt Bild: Deutsche Messe
Gerichte in China dürfen chinesisches Recht anwenden, selbst wenn Käufer und Exporteur etwas anderes vereinbart haben. Diese und weitere Stolpersteine kann umgehen, wer seine Geschäfte absichert, beispielsweise nach dem 10-Punkte-Plan des Kreditversicherers Atradius.

China rückt seit der Staatsschuldenkrise dramatisch auf. Während sich die Konjunktur im Euroraum immer mehr eintrübt, ist die Nachfrage nach deutschen Produkten in der Volksrepublik ungebremst. So werden heute bereits mehr Maschinen nach China exportiert als in die USA. 2011 nahmen die deutschen Ausfuhren im Vergleich zum Vorjahr um 20,4 % zu. Laut dem Statistischen Bundesamt wurden dabei Waren im Wert von knapp 65 Mrd. Euro exportiert.

Allerdings birgt der Handel mit dem Reich der Mitte auch einige Risiken. Um Exporteure zu unterstützen, hat der Kreditversicherer Atradius einen 10-Punkte-Plan entworfen. „Der zunehmende Wohlstand in China beflügelt den Konsum und ist eine echte Chance für ausländische Exporteure“, sagt Andreas Tesch, Vorstandsmitglied des Kölner Instituts. Vorausgesetzt, sie würden die Besonderheiten des Marktes verstehen und sinnvolle Maßnahmen ergreifen, um ihre Geschäfte zu sichern.
Ein klassisches K.O.-Kriterium für das Zustandekommen eines Kaufvertrages sind demnach die in China festgesetzten Zollsätze, die je nach Produkt und Herkunftsland bis zu 270 % betragen können. Dies mache den Import ausländischer Waren für chinesische Unternehmen extrem teuer und könne das Zustandekommen eines Kaufvertrages verhindern, konstatiert der Kreditversicherer. Er empfehlt denn auch, in die Lieferverträge entsprechende Bestimmungen hinsichtlich Steuer- und Zollaufschläge aufzunehmen. Damit lasse sich sicherstellen, dass nicht am Ende der Exporteur auf diesen Gebühren sitzen bleibe.
Die Festlegung des Landesrechts und des zuständigen Gerichts ist Atradius zufolge eine weitere wichtige Weichenstellung für erfolgreiche Geschäfte mit China. Jedoch sei dabei zu beachten, dass einige Vorschriften des chinesischen Rechts auch dann gelten, wenn im Kaufvertrag etwas anderes vereinbart wurde. Zudem müsse damit gerechnet werden, dass das chinesische Recht per se angewandt werde, weil das lokale Gericht eine ordnungsgemäße Prüfung des vereinbarten ausländischen Rechts aus Mangel an Erfahrung nicht vornehmen könne.
Nicht alle Waren können ohne weiteres nach China exportiert werden. Das für den Außenhandel zuständige Handelsministerium der Volksrepublik veröffentlicht und überarbeitet regelmäßig eine Liste der unzulässigen und nur beschränkt zugelassenen Waren. Rohöl oder Düngemittel etwa können ausschließlich über staatliche Unternehmen importiert werden. Daher ist es für Exporteure ratsam, im Vorfeld zu klären, unter welche Kategorie ihre Waren fallen, und ob diese Lizenzierungs- oder Quotenbestimmungen unterliegen. Ferner muss sichergestellt sein, dass der chinesische Käufer befugt ist, die entsprechenden Waren zu importieren. Andernfalls bestehe das Risiko, dass die Waren nicht in das Land eingeführt werden dürften oder von den chinesischen Zollbehörden beanstandet würden.
Exporteure sollten Atradius zufolge auch beachten, dass der gesamte Zahlungsverkehr in Fremdwährung bestimmten Anforderungen der chinesischen Devisenbehörde unterliegt. So muss ein Importeur grundsätzlich Zahlungen melden, wenn der Wert der Waren und der vom chinesischen Importeur gezahlte Betrag bei einem einzelnen Vertrag um mehr als 10 000 US-Dollar voneinander abweichen.
Obwohl es in der Verantwortung des chinesischen Importeurs liegt, die Gesetze für Fremdwährungstransaktionen einzuhalten, sollten sich ausländische Lieferanten der damit verbundenen Risiken bewusst sein. Denn diese könnten sich erheblich auf den Forderungseinzug auswirken, merken die Versicherungsexperten an. Manche Importeure dürften beispielsweise keinerlei Vorauszahlungen leisten oder den Kaufpreis durch ein Akkreditiv entrichten.
Aber auch wenn Exporteure alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um das Geschäft zum Erfolg zu führen, bleibt das Risiko eines Forderungsausfalls. Adradius-Vorstand Tesch rät Unternehmen daher, „ausreichende Sicherheiten mit dem chinesischen Kunden zu vereinbaren“. Zusätzlichen Schutz biete eine Kreditversicherung. Damit könne sich der Exporteur dann komplett auf die Chancen des Wachstumsmarktes China konzentrieren.
Hinzu kommt, ergänzt Andreas Tesch, dass es „in einem so großen Land wie China schnell zur Verwechslung zweier gleich klingender Firmennamen kommen kann. Ein Kreditversicherer kann potenzielle Kunden von vorne herein korrekt identifizieren und ihre Zahlungsfähigkeit realistisch bewerten.“ Neben China hat Atradius bereits einen 10-Punkte-Plan für Russland und die Türkei herausgegeben. Weitere Ausgaben zu Indien und Brasilien sind in Planung. dk

Was beim Export nach China wichtig ist

Checkliste

  • Beachten Sie Einfuhrbeschränkungen
  • Prüfen Sie die Vollmachtsregelung Ihres chinesischen Handelspartners
  • Geld spielt eine entscheidende Rolle
  • Halten Sie sich an das chinesische Wettbewerbsrecht
  • Vereinbaren Sie Sicherheiten
  • Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum
  • Legen Sie fest, welches Landesrecht zur Anwendung kommt und welches Gericht zuständig ist
  • Zölle können ein K.O.-Kriterium sein
  • Eine lokale Präsenz kann Ihre Umsätze erhöhen
  • Schützen Sie sich vor Forderungsausfällen
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