Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag verschiedene Energierechtsänderungen beschlossen und dabei auch eine Definition der Energiespeicherung eingeführt. Der Bundesverband Energie Speicher Systeme e.V. BVES begrüßt diese Rechtsanpassungen: „Mit der neuen Definition bekommt die Energiespeicherbranche endlich ein passendes rechtliches Fundament. Darauf kann man nun endlich aufbauen und einen stabilen regulatorischen Rahmen für die so wichtige Systemintegration von Energiespeichern entwickeln“, sagt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer BVES.
Speicher sind weder Energieerzeuger noch -verbraucher
Mit Geltung des neuen Gesetzes heißt es im deutschen Energierecht jetzt, dass mit der Energiespeicherung „die endgültige Nutzung elektrischer Energie auf einen späteren Zeitpunkt als den ihrer Erzeugung verschoben wird“. Damit ist auch die Definition der Richtlinie (EU) 2019/944 vom 5. Juni 2019 ins deutsche Recht übernommen. Diese legt die besondere Rolle der Speicher als vierte Säule des gesamten Energiesystems fest.
Die neue Definition stellt klar, dass Speicher weder Energieerzeuger noch -verbraucher sind, sondern Energie speichern und zu einem späteren Zeitpunkt bereitstellen. Dieser Beschluss soll gleichzeitig der Beginn einer umfangreichen Speicherstrategie sein. „Diese Festlegung der Definition war eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Doch hat es jetzt fast 10 Jahre und viel Überzeugungskraft gekostet, bis diese Erkenntnis auch rechtliche Realität wird“, so Windelen weiter.
Fehlerteufel in der Übersetzung
Nur scheint sich in der Übersetzung der Definition aus der EU-Richtlinie für das deutsche Gesetz ein Fehler eingeschlichen zu haben. Wo die EU-Richtlinie von einer Anlage im ‚Elektrizitätssystem‘ (electricity system) spricht, ist nun in der deutschen Übernahme von ‚Elektrizitätsnetz‘ die Rede. Um hier Rechtsunsicherheiten zu vermeiden und die schnelle Aktivierung der Speicher zu erreichen, sollte dieser Begriffsfehler noch rasch korrigiert werden.
Für einen schnellen Ausbau der Energiewendeanlagen
Darüber hinaus, begrüßt der BVES die Ausdehnung von digitalen Anschlusserleichterungen, die zunächst nur für PV-Anlagen vorgesehen waren, auf weitere Energiewende-Anlagen wie Energiespeicher. Dies wird bürokratische Hemmnisse beseitigen und den Ausbau der Energiewendeanlagen wie Speicher vereinfachen und beschleunigen. Windelen: „Bei der Vielzahl der Speichersysteme, die aktuell entstehen, ist es entscheidend, auch eine unkomplizierte Anmeldung über ein digitales Portal zu ermöglichen. Dem Bürger oder dem Unternehmen, das die Energiewende in seinem Umfeld in die eigene Hand nimmt, sollten keine Steine in den Weg gelegt werden.“
Wichtige Schritte in Richtung Investitionssicherheit
Diese Beschlüsse zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energiespeicher- sowie Energiewendetechnologien seien wichtige Schritte Richtung Investitionssicherheit. Das sei eine essenzielle Grundlage für den schnellen und planbaren Aufbau des zukünftigen Energiesystems. Die zudem angekündigte Speicherstrategie müsse jetzt darauf aufbauen, über das beschlossene jedoch deutlich hinaus gehen. Die Speicherbranche stehe konstruktiv bereit, diese Strategie zu begleiten und endlich ein erneuerbares Energiesystem mit der notwendigen Versorgungssicherheit und Flexibilität aufzubauen., heißt es weiter.
Hintergrund: Der BVES – Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. ist die führende Stimme für Unternehmen und Organisationen aus allen Bereichen der systemischen Energiespeicherung in den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Als technologieoffener Industrie-Verband ist der BVES Dialogpartner für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Öffentlichkeit. Er bündelt die Kräfte der wichtigsten Branchenvertreter, gestaltet die öffentliche und politische Diskussion und berät bei der Ausgestaltung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen, sowie Standards und Normen auf regionaler Ebene, Bundes- und EU-Ebene. (kf)