Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 21.07.2009, 2 Sa 460/08, sind beleidigende oder herabsetzende Äußerungen über Vorgesetzte grundsätzlich geeignet, eine Kündigung zu rechtfertigen. Im Einzelfall kann jedoch vor Ausspruch einer Kündigung eine Abmahnung erforderlich sein, meint der Hamburger Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht Stefan Engelhardt, Landesregionalleiter Hamburg der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Bezugnahme auf die Entscheidung. Die Weigerung des betroffenen Vorgesetzten, aufgrund der Äußerung des Arbeitnehmers weiter mit diesem zusammenzuarbeiten, rechtfertigt nicht ohne weiteres eine sofortige Kündigung. In diesem Fall kann zunächst ein klärendes Gespräch zwischen den Parteien geboten sein.
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