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Studie des VDMA und ZEW zur steuerlichen Forschungsförderung

Studie des VDMA und ZEW
Maschinenbau stellt die meisten Anträge zur Forschungsförderung

Maschinenbau stellt die meisten Anträge zur Forschungsförderung
Seit April 2021 können Unternehmen die steuerliche Forschungsförderung beantragen. Eine Studie des VDMA und des ZEW belegt die Schwierigkeiten bei der Antragsstellung. Bild: NDABCREATIVITY /stock.adobe.com

Seit April 2021 können Unternehmen die steuerliche Forschungsförderung beantragen. Forschende Unternehmen haben dabei einen Anspruch auf eine Zulage in Höhe von 25 % ihrer Lohnkosten für Forschungspersonal. Gefördert wird daneben auch Auftragsforschung, und zwar mit 25 % bezogen auf 60 % der Auftragssumme. Eine aktuelle Umfrage des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW Mannheim) und des VDMA zeigt nun:

  • Deutlich die meisten Anträge aus der Wirtschaft zur Forschungszulage stammen bislang von Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus,
  • im verarbeitenden Gewerbe ist es sogar jeder dritte.
  • Fast alle befragten Unternehmen mit Anträgen planen, die zusätzlichen Mittel für die Stärkung ihrer Forschungsaktivitäten einzusetzen.

Zugleich machen viele an sich förderfähige Unternehmen von der steuerlichen Forschungsförderung bisher noch keinen Gebrauch oder ihnen fehlen Informationen über Verfahren, konkreten Antragsaufwand und Ertrag, so die Erkenntnis aus der Studie. Ziel muss es daher sein, die Informationsarbeit zu verstärken und konkrete Hilfestellungen für Unternehmen im Antrags- und Genehmigungsverfahren zu bieten. Hinzu kommt Optimierungsbedarf bei der Abgrenzung der förderfähigen FuE-Aufwendungen.

Für die Erhebung wurden rund 350 Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus im September und Oktober 2021 befragt sowie Daten der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) verwendet.

Insgesamt wären 3.400 Maschinenbau-Unternehmen förderfähig

Mehr als 60 % der förderfähigen Unternehmen im Maschinen- und Anlagenbau hatten im Herbst 2021 noch nicht geplant, die Forschungszulage zu beantragen. Dies sind rund 2.150 Unternehmen. Laut Berechnungen des ZEW hatten knapp 500 Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus einen Antrag bei der Bescheinigungsstelle gestellt, weitere rund 200 befanden sich im Antragsprozess und rund 600 planten eine Antragstellung. 83 % der bereits gestellten Anträge wurden bewilligt. Insgesamt wären etwa 3.400 Unternehmen im Maschinenbau förderfähig.

Forschungsförderung: Fehlende Informationen bedingen Zurückhaltung

Gründe für die Zurückhaltung liegen vor allem in fehlenden Informationen über das Instrument (39 %), Unsicherheiten über die Förderfähigkeit der eigenen FuE (40 %) sowie ein als zu aufwändig empfundenes Antragsverfahren (35 %). „Die steuerliche Forschungsförderung ist ein relativ neues Instrument. Die derzeitigen Hemmnisse werden zurückgehen, je mehr Informationen über die konkrete Umsetzung des Instruments vorliegen und je mehr Erfahrung förderfähige Unternehmen sammeln“, sagt Dr. Christian Rammer, Wissenschaftler im ZEW-Forschungsbereich „Innovationsökonomik und Unternehmensdynamik“ sowie Projektleiter.

Corona mit Auswirkungen auf FuE-Alltag

Zudem haben die Unternehmen bis zu vier Jahre Zeit, um die Förderfähigkeit eines Projekts bei der Bescheinigungsstelle und dann die Zulage beim Finanzamt zu beantragen. „Die Corona-Pandemie war und ist für viele Unternehmen ein Kraftakt, auch im Zusammenhang von Forschung und Innovation“, unterstreicht Dr. Ralph Wiechers, Leiter VDMA-Steuerabteilung. „Dank großzügiger Einreichungsfrist konnte die Beantragung der Forschungszulage warten und in den betrieblichen Abläufen temporär anders priorisiert werden. Doch aufgeschoben darf nicht aufgehoben heißen“, mahnt Wiechers.

Wie schwierig ist die Antragsstellung auf Forschungsförderung?

Größte Herausforderung bei der Antragsstellung für Unternehmen sind die inhaltliche Beschreibung des FuE-Vorhabens (57 %) sowie die Darstellung des Arbeitsplans und der finanziellen wie personellen Ressourcen des FuE-Vorhabens (43 %). Um mehr Unternehmen zur Antragsstellung zu bewegen, sollten beratende Stellen mehr Informationsarbeit zu den Möglichkeiten des neuen Förderinstruments leisten sowie konkrete Hilfestellungen für die Unternehmen im Antrags- und Genehmigungsverfahren zur Verfügung stellen.

„Die derzeitige Ausgestaltung der Forschungszulage muss auch konzeptionell verbessert werden, um ihre innovationspolitische Wirkung voll zu entfalten“, betont Christian Rammer. Insgesamt sollte der administrative Aufwand für die Antragstellung deutlich reduziert werden. So wäre eine praxiskonformere Abgrenzung von FuE ebenso wünschenswert, wie eine summarische Darstellung der FuE-Aktivitäten. „Aus innovationspolitischer Sicht sollte eine steuerliche FuE-Förderung einen raschen und unbürokratischen Zugang zu einer ,Basisförderung’ von FuE-Aktivitäten bieten, die planbar ist und die Unternehmen in ihre Entscheidung einbeziehen können, in welchem Umfang sie FuE-Aktivitäten durchführen“, sagt Christian Rammer. (eve)

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