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Noerr-Stellungnahme zum Inkraftreten der EU-Maschinenverordnung

Künftig sind umfangreiche neue Pflichtenkataloge zu beachten
Noerr-Stellungnahme zum Inkraftreten der EU-Maschinenverordnung

Noerr-Stellungnahme zum Inkraftreten der EU-Maschinenverordnung
Dr. Arun Kapoor, Partner der Kanzlei Noerr und Co-Leiter der Praxisgruppe Produkthaftung & Produkt Compliance.
Bild: Noerr

Am 29. Juni 2023 wurde die neue EU-Maschinenverordnung 2023/1230 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 19. Juli 2023 in Kraft und ist ab Januar 2027 zwingend anzuwenden.

Die Verordnung bringt ein neues Rechtsregime für den Europäischen Maschinen- und Anlagenbau. Hersteller, Einführer und Händler von Maschinen aller Art haben künftig umfangreiche neue Pflichtenkataloge zu beachten. Außerdem gelten neue Anforderungen zu Cybersicherheit und künstlicher Intelligenz.

Bei der Digitalisierung bleibt das neue Maschinenrecht halbherzig

Dazu teilt Dr. Arun Kapoor, Partner der Kanzlei Noerr in München und Co-Leiter der Praxisgruppe Produkthaftung & Produkt Compliance, mit:

„Bei der Digitalisierung bleibt das neue Maschinenrecht halbherzig: Obwohl der digitale Produktpass für viele Produkte bereits in den Startlöchern steht, bleibt es bei Betriebsanleitungen für Maschinen auch künftig häufig bei der sperrigen Papierform.
Für Maschinen, die von Verbrauchern verwendet werden könnten, gilt dies ausnahmslos. Für alle anderen Maschinen kann die Betriebsanleitung vom Hersteller zwar digital bereitgestellt werden, muss aber vom Hersteller kurzfristig in Papierform nachgeliefert werden, wenn der Endkunde dies wünscht.
Die neue Maschinenverordnung ist kein Glanzstück des europäischen Gesetzgebers. Ohne ersichtlichen Grund wurde die Nummerierung der zahlreichen Anhänge, mit denen die Industrie in der Praxis arbeitet, auf den Kopf gestellt.
Bei der digitalen Betriebsanleitung bleibt der europäische Gesetzgeber weit hinter den Erwartungen und hinter dem aktuellen Stand der Diskussion um den digitalen Produktpass zurück. Auch die ursprünglich geplante Verzahnung der neuen sicherheitstechnischen Anforderungen mit der Europäischen KI-Verordnung ist dem Gesetzgeber nicht gelungen.“

Weitere Informationen:
KI-Gesetz: erste Regulierung der künstlichen Intelligenz
EU Legislation in Progress (bec)

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