Wer während der Arbeitszeit private E-Mails schreibt, kann seinen Job riskieren. Trotzdem ist nicht immer direkt eine Kündigung gerechtfertigt. Sofern es keine klare betriebliche Regelung zur Privatnutzung von Firmenrechnern gebe, müsse der Beschäftigte wegen seines Fehlverhaltens zunächst abgemahnt werden, entschieden die Richter. Das gelte selbst dann, wenn sich der Mitarbeiter in den E-Mails beleidigend über seinen Vorgesetzten äußert. Dann könne das Arbeitsverhältnis allerdings auf Antrag des Arbeitgebers aufgelöst werden. In dem verhandelten Fall hatte sich eine Chefsekretärin in privaten E-Mails abfällig über die Führungsqualitäten ihres Vorgesetzten geäußert.
(Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 2 Sa 816/03)
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